Brief von EU-Kommission zu Aufnahme von LGBTIQ-Personen in die ESF+-Projektauswahl

12. Oktober 2021

DE

E-003402/2021

Antwort von Helena Dalli

im Namen der Europäischen Kommission

(12.10.2021)

Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung, unter anderem aufgrund der sexuellen Ausrichtung, ist ein bereichsübergreifender Grundsatz des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) gemäß Artikel 9 der Dachverordnung[1] und Artikel 6 der ESF+-Verordnung[2]. Dieser Grundsatz sollte in allen Phasen der Vorbereitung und Durchführung der Partnerschaftsvereinbarungen und Programme berücksichtigt werden.

Die Kommissionsdienststellen haben die Mitgliedstaaten aufgefordert, in ihre Partnerschaftsvereinbarungen und Programme klare Verpflichtungen zur Einhaltung der bereichsübergreifenden Grundsätze aufzunehmen, zu denen die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die Gleichstellung der Geschlechter und Nichtdiskriminierung gehören. Im Rahmen des ESF+ sind die Mitgliedstaaten verpflichtet[3], zusätzlich zu den in der Dachverordnung festgelegten Mainstreaming-Anforderungen gezielte Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Nichtdiskriminierung, auch in Bezug auf die sexuelle Orientierung, zu unterstützen.

Die Kommission wird darüber hinaus prüfen, ob wirksame Vorkehrungen getroffen wurden, um die zielübergreifende grundlegende Voraussetzung in Bezug auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union bei der Ausführung von EU-Mitteln zu erfüllen, und besteht darauf, dass die einschlägigen Partner einbezogen werden, um Chancengleichheit für alle zu gewährleisten.

Im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung fällt die Auswahl der Vorhaben, einschließlich der Gestaltung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, jedoch in die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden. Die Kommission wird den Prozess genau überwachen und etwaige Bedenken gegenüber den Verwaltungsbehörden ansprechen.

[1] Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik.

[2] Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013.

[3] Artikel 6 der ESF+-Verordnung.

 

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Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-003402/2021

an die Kommission

Artikel 138 der Geschäftsordnung

Terry Reintke (Verts/ALE), Mounir Satouri (Verts/ALE), Kira Marie Peter-Hansen (Verts/ALE), Romeo Franz (Verts/ALE), Maria Walsh (PPE), Marc Angel (S&D), Malin Björk (The Left), Katrin Langensiepen (Verts/ALE), Kim Van Sparrentak (Verts/ALE), Fabio Massimo Castaldo (NI), Tanja Fajon (S&D), Sara Matthieu (Verts/ALE), Kathleen Van Brempt (S&D), Marisa Matias (The Left), José Gusmão (The Left), Monika Vana (Verts/ALE), Rasmus Andresen (Verts/ALE), Cyrus Engerer (S&D), Robert Biedroń (S&D), Anne-Sophie Pelletier (The Left), Manon Aubry (The Left), Alexandra Geese (Verts/ALE), Frédérique Ries (Renew), Radka Maxová (S&D), Marianne Vind (S&D), Sandro Gozi (Renew), Olivier Chastel (Renew), Alicia Homs Ginel (S&D), Gwendoline Delbos-Corfield (Verts/ALE), Grace O’Sullivan (Verts/ALE), Hilde Vautmans (Renew), Niklas Nienaß (Verts/ALE), Ernest Urtasun (Verts/ALE), Karin Karlsbro (Renew), Rosa D’Amato (Verts/ALE), Josianne Cutajar (S&D), Alice Kuhnke (Verts/ALE), Sarah Wiener (Verts/ALE), Sándor Rónai (S&D), Hannah Neumann (Verts/ALE), Sara Cerdas (S&D)

Betrifft:        Aufnahme von LGBTIQ-Personen in die ESF+-Projektauswahl

Am 2. Juni 2021 billigte das Parlament den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF +) in zweiter Lesung. Es ist das wichtigste Instrument der EU für Investitionen in Menschen und für die Bekämpfung von Ungleichheiten. Die EU-Strategie zur Gleichstellung von LGBTIQ-Personen zielt darauf ab, die sozioökonomische Lage marginalisierter LGBTIQ-Personen, insbesondere im Bereich der Beschäftigung, anzugehen und zu verbessern.

  1. Wird die Kommission verlangen, dass LGBTIQ-Personen als Zielgruppe oder Empfänger einer Aufforderung in den nationalen Programmen des ESF + ausdrücklich erwähnt werden, um das in der LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie festgelegte Ziel zu erreichen?
  2. Wie wird die Kommission die Entwürfe der nationalen Programme des ESF + prüfen, um sicherzustellen, dass der Grundsatz der Nichtdiskriminierung eingehalten wird?
  3. Wie wird die Kommission die Projektauswahl prüfen, um sicherzustellen, dass im Rahmen der aus dem ESF + finanzierten Projekte LGBTIQ-Personen weder direkt noch indirekt diskriminiert werden?