Der Digital Markets Act: Grüne Prioritäten und Zuständigkeit im ITRE

22. Februar 2021

Der Digital Markets Act ist eines der wichtigsten Gesetzgebungsvorhaben auf EU-Ebene in diesem Jahr. Es geht dabei darum die Marktdominanz von großen Tech-Konzernen effektiv zu regulieren.

Rasmus Andresen ist dazu der Grüne Schattenberichterstatter im Ausschuss für Industrie und formuliert folgende Prioritäten:

“Die Entwicklungen die wir im vergangenen Jahrzehnt auf dem digitalen Markt sehen sind zutiefst besorgniserregend. Wenn die Marktkonzentration sich bei einigen wenigen Großkonzernen bündelt ist das nicht nur eine Gefahr für den Wettbewerb im wirtschaftlichen Sinne, sondern auch für unserer Demokratie.

Unser Wettbewerbsrecht reicht nicht mehr aus, um der Marktmacht von beispielsweise Google, Amazon, Facebook und Apple genug entgegenzusetzen. Mit dem Digital Markets Act wollen wir die Kontrolle über digitale Märkte herstellen.

Oligarchische und durch wenige US Tech Konzerne kontrollierte Digitalmärkte schaden unserer Wirtschaft und Demokratie.

Der Vorschlag der EU Kommission geht grundsätzlich in eine gute Richtung, bleibt aber auf halber Strecke stehen.  Der Digital Markets Act droht durch Ausnahmebestimmungen und aufgrund fehlender Instrumente in der Umsetzung wirkungslos zu bleiben.

Wir Grüne werden den Entwurf der EU Kommission durch konkrete Vorschläge schärfen. 

Wettbewerbsverzerrendes Verhalten darf nicht folgenlos bleiben. Die Sanktions- und Eingriffsmöglichkeiten gegenüber digitalen Gatekeepern müssen für die EU Kommission ausgeweitet werden. Die EU Kommission muss in die Lage versetzt als eine schlagkräftige Behörde den Digital Markets und den Services Act durchsetzen zu können.

Killer Fusionen, die dem Zweck dienen kleine Unternehmen aufzukaufen, damit Sie den marktdominierenden Plattformen nicht gefährlich werden, müssen gesetzlich verboten werden. 

Verbraucher*innenrechte spielen im bisherigen Entwurf keine Rolle. Das wollen wir bspw. durch die Aufnahme der Interoperabilität für Messenger Services und ausgeweitete Klage- und Beteiligungsmöglichkeiten für Verbraucher*innenschutzorganisationen ändern.

Wir werden europäische, digitale Souveränität nur erzielen, wenn wir die Geschäftsmodelle von Big Tech einschränken, fairen Wettbewerb und Innovationen ermöglichen. 

Wir sehen in einigen EU-Ländern Bestrebungen, den großen Tech-Konzernen mit nationalen Gesetzen Herr zu werden. Diese Entwicklung ist grundsätzlich zu begrüßen, nationale und europäische Gesetzgebung wie Aufsichtsbehörden müssen ineinander greifen. 

Uns muss allen klar sein, nur ein gemeinsamer europäischer digitaler Binnenmarkt wird zu Europäischer Souveränität führen und birgt die Chance Big Tech Konzerne in die Schranken zu weisen.

Die EU kann bei der Gatekeeper Regulierung Standards setzen. Wir wollen den Prozess nutzen, um auch mit politischen Kräften in den USA über gemeinsame Vorhaben zur Digitalregulierung zu diskutieren und gemeine Vorstöße zu wagen. Durch die demokratischen Mehrheiten auf Capitol Hill nimmt die Debatte in den USA Fahrt auf. Wir werden diese Aufgaben nur transatlantisch meistern.” 

In den nächsten beiden Wochen wird sowohl im Binnenmarkt- wie im Industrieausschuss Vizepräsidentin Vestager mit den Abgeordneten über den Digital Services und Markets Act diskutieren.