Energieeffizienz von Gebäuden: Die Klimaziele und Menschen mit wenig Einkommen sind die Gewinner*innen!

14. März 2023

Pressemitteilung
Brüssel, 14.03.2023

Energieeffizienz von Gebäuden: Die Klimaziele und Menschen mit wenig Einkommen sind die Gewinner*innen!

Das Europäische Parlament hat an diesem Dienstag über seine Positionierung zum EPDB (Energy Performance of Buildings Directive, deutsch: Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden) für die nun folgenden Trilog-Verhandlungen mit EU-Kommission und Ländern abgestimmt.
Die Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist Teil des Fit-for-55-Pakets, das die Vision eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 vorgibt. Sie wurde durch die REPowerEU-Gesetzesvorschläge vom Mai 2022 ergänzt, die einen neuen Artikel über Solarenergie in Gebäuden einführen.

Der schleswig-holsteinische Europaabgeordnete der Grünen, Rasmus Andresen, kommentiert:

“Auf Gebäude entfallen 40 % des Energieverbrauchs in der EU und sie sind für 36 % der CO2-Emissionen verantwortlich. Die Zahlen zeigen, dass es hier einen dringenden Handlungsbedarf gibt. Ich freue mich daher, dass wir als Europaparlament heute deutlich gemacht haben, dass wir entschlossen sind, die Klimaziele für den Gebäudesektor entschieden umzusetzen.
Menschen mit wenig Einkommen sind die Gewinner*innen und Energiearmut wird wirksam bekämpft. Es sind überwiegend Menschen mit wenig Einkommen, die aufgrund ihrer schlecht gedämmten Wohnung extrem hohe Energiekosten haben und für die das Leben deshalb unbezahlbar wird.

Die nun folgenden Verhandlungen mit Kommission und Rat werden nicht einfach. Wir fordern die EU Mitgliedsstaaten dazu auf, konstruktiv zu verhandeln und sich nicht durch populistische Argumente treiben zu lassen.
Klar ist: Wir brauchen einen klimaneutralen Gebäudebestand in der EU bis spätestens 2050.

Klar ist aber auch: Die von der Wohnungswirtschaft, Lobbyverbänden und einigen Konservativen geäußerten Warnungen vor Zwangssanierungen und Enteignungen sind völlig haltlos und es gibt keinerlei Grundlage für diese Behauptungen. Niemand soll enteignet werden und es sind auch keine Strafzahlungen oder andere Maßnahmen vorgesehen.

Die Parlamentsposition sieht vielmehr vor, dass Mitgliedstaaten neben historischen, geschützen oder architektonisch speziellen Gebäuden, die 30 % des Gebäudebestands ausmachen, auch ein Viertel der Wohngebäude von den Regelungen ausnehmen können. Die Renovierungsverpflichtungen würden dann nur für ca. die Hälfte der Gebäude gelten.

Grundsätzlich ist wichtig, dass wir diese Gebäude renovieren. Es fallen zur Zeit hohe Energierechnungen an, die wir nicht dauerhaft bezuschussen können. Bei den derzeitigen Energiepreisen rechnen sich notwendige Investitionen zudem besonders schnell.
Dabei sehen wir die Mitgliedstaaten in der Verpflichtung, angemessene soziale Absicherungen wie z.B. eine Mietpreisbremse und ausreichende finanzielle Unterstützung zur Verfügung zu stellen, insbesondere für Menschen in Energiearmut. Auf europäischer Ebene stehen dafür der Klimasozialfonds und Mittel aus den EU-Strukturfonds zur Verfügung. Niemand wird hängen gelassen.”