EU-Kommission zu Gewalt bei Tiflis Pride

31. August 2021

P-003563/2021

Antwort des Hohen Vertreters/Vizepräsidenten Borrell

im Namen der Europäischen Kommission

Die EU bedauert und verurteilt die gewalttätigen Übergriffe, die zur Absage der für den 5. Juli 2021 geplanten Pride-Parade in Georgien geführt haben. Der EU-Kommissar für Nachbarschaft und Erweiterung hat während seines Besuchs in Georgien am 6. und 7. Juli 2021 die Gewalt nachdrücklich verurteilt und dazu aufgerufen, die Meinungsfreiheit zu respektieren und den Opfern solcher Verbrechen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.

Das Problem der Gewalt gegen lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen in Georgien und ihrer Diskriminierung wie auch die Pflicht des Staates, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, einschließlich für friedliche Proteste, zu schützen, wurden während des Besuchs des Präsidenten des Europäischen Rates in Georgien am 19. Juli 2021 zur Sprache gebracht. Am 6. Juli 2021 hat die EU im Rahmen des 14. Menschenrechtsdialogs mit Georgien ausführliche Gespräche zu dieser Problematik geführt. Am 15. Juli 2021 richtete die EU-Delegation in Tiflis ein Schreiben an den georgischen Innenminister, in dem sie sofortige und angemessene politische und rechtliche Schritte in dieser Angelegenheit forderte.

Das Ziel, alle Formen der Diskriminierung zu bekämpfen, beruht auf dem Gleichheitsgrundsatz, der in der georgischen Verfassung verankert und gesetzlich geregelt ist. Als Mitglied des Europarats ist Georgien zudem verpflichtet, die Europäische Menschenrechtskonvention einzuhalten. Darüber hinaus liegt dieser Grundsatz auch der Zusammenarbeit zwischen der EU und Georgien im Rahmen des Assoziierungsabkommens und des dazugehörigen vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens zugrunde. Die Kommission beteiligt sich an zahlreichen Maßnahmen, um Georgien bei der Umsetzung des Assoziierungsabkommens zu unterstützen und die Achtung der demokratischen Grundsätze, der Rechtsstaatlichkeit und der verantwortungsvollen Regierungsführung sowie der Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, zu stärken.


 

Anfrage mit Vorrang zur schriftlichen Beantwortung P-003563/2021/rev.1

an die Kommission

Artikel 138 der Geschäftsordnung

Rasmus Andresen (Verts/ALE)

Betrifft:        Gewaltsame Übergriffe und Einschüchterungen im Umfeld der am 5. Juli 2021 geplanten Pride-Parade in Tiflis

Die für den 5. Juli 2021 geplante Pride-Parade in Tiflis wurde nach gewaltsamen Einschüchterungen von gesellschaftlich engagierten Beteiligten und von Journalistinnen und Journalisten sowie der Plünderung der Räumlichkeiten des Organisationsteams abgesagt. Das Europäische Parlament forderte in seiner Entschließung zur Umsetzung des Assoziierungsabkommens der EU mit Georgien weitere Anstrengungen, um die Diskriminierung von […] LGBT-Personen […] in den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit zu bekämpfen und die Untersuchung und Verfolgung von Hetze und Gewaltverbrechen, die sich gegen jedwede Minderheit oder benachteiligte Gruppe richten, zu intensivieren.

  1. Wie verhält sich die Kommission jenseits der gemeinsamen öffentlichen Erklärung[1] zu den Übergriffen auf gesellschaftlich engagierte LGBT-Personen, das Organisationsteam der Pride-Parade und Journalistinnen und Journalisten in Tiflis rund um den 5. Juli 2021? Verurteilt sie die Vorkommnisse?
  2. Gab es diplomatische Bemühungen, die Gewalt gegen LGBT-Personen in Georgien und den fehlenden Schutz der Pride-Parade durch georgische Sicherheitsbehörden zu thematisieren? Haben die Kommissionspräsidentin von der Leyen oder der Außenbeauftragte Borrell im Vorfeld der geplanten Pride-Parade oder im Nachgang der Ausschreitungen Kontakt zur georgischen Regierung gesucht?
  3. Welche Maßnahmen befürwortet die Kommission, um die LGBT-Bewegung in Georgien zu unterstützen und die Forderungen des Europäischen Parlaments aus der Entschließung vom 16. September 2020[2] umzusetzen?

[1]     https://eeas.europa.eu/delegations/georgia/101306/joint-statement-violence-tbilisi_en

[2]     Entschließung des Europäischen Parlaments zur Umsetzung des Assoziierungsabkommens der EU mit Georgien, https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2020-0221_DE.html