Europaabgeordneter unterstützt Einspruch gegen MSPI-Urteil

24. Januar 2023

Pressemitteilung

Brüssel, 24.01.2023

 

 

Europaabgeordneter unterstützt Einspruch gegen MSPI-Urteil

Die 2013 u.a. auf Initiative der FUEN (Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten, Dachverband der autochthonen nationalen Minderheiten, Nationalitäten und Sprachgemeinschaften Europas) gestartete Minority SafePack Initiative (MSPI), die den Schutz und die Förderung von Sprachen, Kulturen und Rechten nationaler Minderheiten in Europa fordert, wurde von mehr als 1,1 Millionen Menschen unterzeichnet. Trotzdem wurden die Vorschläge der Initiative von der EU-Kommission abgelehnt.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte Ende letzten Jahres eine Klage der FUEN gegen die ablehnende Haltung der EU-Kommission abgelehnt. Gegen diese Entscheidung des Gerichts hat die FUEN nun Einspruch eingelegt.

Dazu erklärt der Schleswig-Holsteinische Europaabgeordnete Rasmus Andresen:

“Es ist beschämend, dass die Initiator*innen der MSPI nun auch noch den Weg des Einspruchs gehen müssen. Der Schutz unserer Minderheiten in der EU ist aber zu wichtig, um sich mit der wenig stichhaltigen und lückenhaften Abfertigung von Seiten der EU-Kommission zufrieden zu geben. Ich unterstütze daher die Entscheidung der FUEN, Einspruch gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs einzulegen, ausdrücklich.

Die Botschaft, dass weder die EU-Kommission noch der Gerichtshof der Europäischen Union einen Handlungsbedarf für den Minderheitenschutz sehen und damit die Forderungen von mehr als 1,1 Millionen Unterzeichner*innen für nichtig erklären, kann so nicht stehen bleiben.

Als Parlament werden wir auch den politischen Druck auf die EU-Kommission weiter aufrechterhalten. Wir werden weiter für eine Minderheiten- und Menschenrechtsunion kämpfen und uns für gesetzliche Verbesserungen für Minderheiten einsetzen.

Dabei muss natürlich klar sein, dass eine europäische Minderheitenpolitik nicht als politisches Lippenbekenntnis oder zur Durchsetzung eigener Interessen missbraucht werden darf. Sie muss den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung der europäischen Grundwerte unmissverständlich ins Zentrum stellen.”