Kompromiss zum Rechtstaatsmechanismus – EU Kommission darf sich nicht auf ein Stilhalteabkommen einlassen

9. Dezember 2020

Nachdem heute ein Kompromissvorschlag zum Rechtsstaatsmechanismus von Seiten der Deutschen Ratspräsidentschaft vorgelegt wurde, macht den Grünen Parlamentarier*innen Hoffnung. Es bestehen aber weiterhin Fragezeichen in Richtung Kommission. Sicher ist, dass das Parlament sich die Implikationen im Vorschlag genau anschauen und der Kommission noch Fragen mit Blick auf die Details stellen wird.

Der Grüne Verhandlungsführer zum MFF und zum Wiederaufbaupaket der EU Rasmus Andresen (Greens/EFA) kommentiert:

„Der vorgeschlagene Kompromiss zum Rechtsstaatsmechanismus ist bemerkenswert.

Orban und Morawiecki drohen als Verlierer vom Platz zu gehen. Anstatt den Rechtsstaatsmechanismus zu verhindern, lassen sie sich jetzt mit einer nicht verbindlichen Erklärung abspeisen.

Doch der Teufel steckt oft im Detail. Wir werden uns genau anschauen welche Implikationen mit diesem Vorschlag verbunden sind.

Kommission und die deutsche Ratspräsidentschaft müssen dem Europäischen Parlament noch in dieser Woche für Fragen zur Verfügung stehen.

Unverbindliche Ratserklärungen können beschlossene Gesetze nicht aufweichen. Sobald der Rechtsstaatsmechanismus nächste Woche im Europäischen Parlament beschlossen ist, wird er Gesetz.

Der Ball liegt bei der EU Kommission. Während der Rat frei ist, sich auf unverbindliche Erklärungen untereinander zu verständigen, darf die EU Kommission ihre Spielräume nicht zu sehr einschränken und über einen sehr langen Zeitraum versichern, dass Sie den Rechtsstaatsmechanismus gegen Autokraten wie Viktor Orban nicht einsetzen werden.

Die Hauptverantwortung muss bei der EU Kommission bleiben. Ursula von der Leyen darf sich nicht auf ein Stillhalteabkommen verständigen.“