Muss im europäischen Rahmen bleiben

25. Mai 2020

Zur heutigen Einigung auf ein Rettungspaket zwischen Bundesregierung und Lufthansa, das aus Steuergeldern finanziert werden soll, erklärt der Europaabgeordnete Rasmus Andresen, Schattenberichterstatter für die Richtlinie zu Fluggastrechten im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz:

“Es ist gut, dass sich das Umweltministerium mit einigen Maßnahmen zum Umweltschutz als Bedingung für das Hilfspaket durchgesetzt hat. Es ist allerdings unverständlich, warum diese so kurz greifen. Bei der Ambition Inlandsflüge zu reduzieren, fallen die Bedingungen zum Beispiel hinter den französischen Bedingungen zur Rettung von AirFrance zurück.

Die EU Kommission wird eingehend prüfen, inwiefern das verhandelte Hilfspaket mit dem EU Recht zu staatlichen Hilfen vereinbar ist. Deutschland gefährdet mit einer nicht europäisch abgestimmten Subventionspolitik den fairen Wettbewerb und langfristig den Fortbestand des gesamten Binnenmarktes.

Deshalb unterstützen wir die EU Kommission dabei als Auflage für die Staatshilfen für Lufthansa die Bedingung Start- und Landerechte abzutreten. Lufthansa darf keinen Vorteil gegenüber anderen und kleineren europäischen Airlines durch das großzügige Rettungspaket erzielen.

Deutschland wird in den kommenden Monaten die europäische Ratspräsidentschaft übernehmen und dadurch maßgeblich für die Neuverhandlung der Richtlinie zu Fluggastrechten verantwortlich sein. Die nun gestärkte Verknüpfung mit der Lufthansa darf auf keinen Fall dazu führen, dass sich Deutschland in diesen Verhandlungen auf Kosten der Verbraucher den Interessen der Luftfahrtindustrie verschreibt. Wir erwarten Vorschläge für eine grundsätzliche Stärkung von Verbraucherrechten und verbindlichen Klimazielen für die Flugindustrie.”