Neues EU-Wahlrecht: Die Mitgliedsstaaten dürfen diese historische Einigung nicht blockieren!

3. Mai 2022

Pressemitteilung

Straßburg, 3. Mai 2022

 

Das Europäische Parlament hat heute über eine Reform des Europäischen Wahlrechts abgestimmt. Die Einigung beinhaltet eine Reform hin zu transnationalen Listen.

 

Rasmus Andresen, Sprecher der Grünen-Delegation kommentiert:

 

“Wir stehen vor einer historischen Einigung beim EU-Wahlrecht. Statt ausschließlich nationale Vertreter*innen für das Europäische Parlament zu entsenden, sollen die Bürger*innen zukünftig auch europäische Parteien und Kandidat*innen wählen können. 

 

Dies ist ein entscheidender Schritt, um gemeinsame Europäische Debatten zu führen und Entscheidungen zu treffen. Die Klimakrise, die Sicherheitspolitik oder auch wirtschaftliche Fragen sind zu groß, um sie national zu organisieren.

 

Jetzt kommt es auf die Mitgliedstaaten an. Sie dürfen den Vorschlag des Europäischen Parlaments nicht blockieren!

 

Auch über die transnationalen Listen hinaus, beinhaltet der Bericht eine Menge wichtiger Punkte. 

 

Wir Grüne freuen uns besonders über die Position zu geschlechter-quotierten Listen und die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre.

 

Wir bedauern allerdings, dass es nun eine Sperrklausel von 3,5% geben soll. Die Prozenthürde ist eine Lex CDU/CSU. Sie wollten diese Hürde für Deutschland, um Kleinparteien wie Volt oder die Piraten aus dem politischen Diskurs rauszuhalten.

Es ist enttäuschend, dass es Ihnen gelungen ist. Wir Grüne setzen uns weiter für die Rechte kleinerer Parteien ein und lehnen die Einführung einer solchen Hürde ab.

 

Jetzt liegt es an den nationalen Regierungen und später an den dortigen Parlamenten, diese Reform nicht zu verwässern.”

 

 

Hintergrund:

Die Reform des Europawahlrechts folgt einem besonderen Gesetzgebungsverfahren, das dem Europäischen Parlament in diesem Fall das Initiativrecht einräumen. Nichtsdestotrotz ist der Rat derjenige, der nach der Zustimmung des EPs formell den Beschluss fasst, wobei er mit der qualifizierten Mehrheit seiner Mitglieder beschließt.

 

 

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