PE Minderheitenschutz im Grundgesetz verankern

22. März 2018

Zur heutigen Landtagsdebatte um die Verankerung des Schutzes der in Deutschland anerkannten Minderheiten (Dänen, Friesen, Sorben sowie Sinti und Roma) und eine entsprechende Bundesratsinitiative sagt der Flensburger Landtagsabgeordnete der Grünen, Rasmus Andresen:
„Der Schutz von Minderheiten ist eine Grundvoraussetzung unserer Demokratie. In unserer Landesverfassung existiert eine entsprechende Minderheitenklausel zum Schutz der dänischen und friesischen Minderheiten bereits seit fast 30 Jahren. 2012 wurde nach vielen vergeblichen Anläufen auch die Minderheit der Sinti und Roma aufgenommen. Unsere Verfassung hat in dieser Hinsicht Vorbildcharakter. Wir begrüßen daher ausdrücklich die Initiative des SSW, den Minderheitenschutz im Grundgesetz zu verankern.
Die Initiative kommt genau zum richtigen Zeitpunkt. Aktuell werden Minderheitenrechte immer wieder grundsätzlich in Frage gestellt und wir müssen aufpassen, nicht wieder hinter Positionen, für die wir lange gekämpft haben, zurückzufallen. Hier ist Überzeugungsarbeit auf vielen verschiedenen Ebenen gefragt.
Wenn wir in zwei Jahren auf 100 Jahre Minderheiten im deutsch-dänischen Grenzland zurückblicken, werden wir auch auf eine erfolgreiche Minderheitenpoltik sehen. Es ist aber auch klar, dass wir weiterhin für den Schutz von Minderheiten eintreten müssen. Das werden wir Grüne tun.“