PE Recht von Kulturschaffenden schützen, Freiheit im Netz bewahren

26. Februar 2019

Zur heutigen Abstimmung zur EU-Urheberrechtsreform im JURI-Ausschuss des europäischen Parlaments sagt der netzpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Rasmus Andresen:

Die Rechte von Urheber*innen, Nutzer*innen, Verwertern und Plattformen müssen auch im Digitalen geschützt und in Ausgleich gebracht werden. Dafür braucht es neue Verwertungslösungen und eine konsequente und verhältnismäßige Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Upload-Filter sind dafür das falsche Instrument.

Es ist enttäuschend, dass die Europaabgeordneten im JURI-Ausschuss ähnlich wie die deutsche Bundesregierung sich über die Bedenken der Kritiker*innen hinwegsetzen. Jetzt muss das EU-Parlament die EU-Copyright-Reform stoppen.

Statt Upload-Filter und Link-Gebühren sollten Plattformen wie YouTube über eine pauschale Abgabe Urheber*innen vergüten. Im Klartext heißt das, dass die Punkte (b) und (c) von Absatz 4 des Artikels 13, in denen der Weg zu Upload-Filtern vorgezeichnet wird, gestrichen werden müssen. Die Verpflichtung zur Vergütung ist ausreichend.

Um Urheber*innen endlich angemessen an den Erlösen von Lizenzierungen zu beteiligen, wollen wir eine umfassende Reform des Urhebervertragsrechts und der Verwertungsgesellschaften (Gema, VG Wort) auf den Weg bringen. Urheber*innen, deren Werke nicht lizenziert sind, sollen ihre Rechte weiterhin auf etablierten Meldewegen oder mit rechtlichen Mitteln durchsetzen können.

Upload-Filter sind der vollkommen falsche Ansatz, um Vergütungs- und Verteilungsfragen zu lösen. Sie schränken die Pressefreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung und auch die Möglichkeit, ungehindert eigene Inhalte zu publizieren, ein. Sie grenzen auch legitime Inhalte aus und verengen damit das Angebot für eine vielfältige Meinungsbildung. Dies trifft Journalist*innen und Medienhäuser genauso wie Satiriker*innen, YouTuber*innen und Influencer*innen – und alle einzelnen Nutzer*innen.

Upload-Filter stellen kleine und nicht-kommerzielle Anbieter vor zusätzliche Hürden, verhindern Innovationen und werden den Einfluss marktbeherrschender Plattformen wie Google oder Facebook noch verstärken. Ihre Wirksamkeit bei absichtlich begangenen Urheberrechtsverletzungen ist gering, da die Upload-Filter technisch umgangen werden können.

Entgegen der Zusage im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union aktiv für eine Filterregelung verhandelt.

Wir unterstützen das Anliegen von Urheber*innen, angemessene Kompensation zu erhalten, ebenso wie das zivilgesellschaftliche Engagement für ein freies Internet.