PE/Rede Grenzpendler*innen: Lücken in der Sozialgesetzgebung schließen

25. Januar 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

die EU wird nur eine Zukunft haben, wenn soziale Teilhabe für alle gewährleistet wird. In den kommenden Wochen wird über die großen sozialen Themen in der Europäischen Union noch viel diskutiert. Uns ist es in der Koalition ein Anliegen, über grenzüberschreitende, soziale Themen hier im Parlament zu beraten. Denn: In den Grenzregionen wird die Bedeutung der EU bei sozialen Fragen sehr konkret.

Dies gilt auch für unser Grenzland. Und es gibt viele gute Ansätze, wie zum Beispiel das Projekt StaRForCE für grenzüberschreitende Berufsausbildung.

Ungefähr 13.800 Arbeitnehmer*innen aus Schleswig-Holstein pendeln täglich nach Dänemark. Umgekehrt sind es wesentlich weniger. Circa 651 Arbeitnehmer*innen aus dem Nachbarland sind bei uns angestellt.

Unsere beiden Länder haben sehr unterschiedliche Sozial- und Steuersysteme, da kommt es immer wieder zu Komplikationen. Als schleswig-holsteinische Politiker*innen haben wir für unsere Grenzpendler*innen eine besondere Verantwortung. Wir wollen sicherstellen, dass Grenzpendler*innen keinen Nachteil haben gegenüber Menschen, die im selben Land arbeiten und leben.

Seit 2004 berät das Info-Center-Grenze in Padborg sehr erfolgreich und kompetent Grenzpendler*innen. Für die meisten Menschen funktioniert dies sehr gut. Die Zahlen sind konstant, aber die Fälle werden komplizierter. Uns ist wichtig, dass diese Arbeit sichergestellt ist. Wir wollen die Beratungsstrukturen ausbauen und auch in der kommenden Förderperiode der Europäischen Union sicherstellen, dass Grenzpendlerberatungen auskömmlich finanziert sind. Denn in den meisten Fällen können Fragen und Herausforderungen durch gute Beratung gelöst werden.

Trotzdem gibt es immer wieder Menschen, für die keine Lösung gefunden werden konnte. Denn keine Gesetzgebung ist fehlerfrei und lückenlos. Dies kann Menschen in die Armut treiben. Menschen, die beispielsweise mit Anfang 50 erwerbsunfähig werden und aufgrund unterschiedlicher Regelungen zur Erwerbsunfähigkeit geringer finanziell abgesichert sind, als wenn sie nur in einem Land eingezahlt hätten.

Auch wenn in der Theorie diese Punkte kein Problem darstellen sollten, scheitern die Bestimmungen in der Praxis und Menschen rutschen durchs Netz. Solche Lücken in der Gesetzgebung müssen geschlossen werden. In unseren beiden Sozialsystemen darf so etwas nicht passieren. Eine der Grundwerte der europäischen Union ist die Freizügigkeit. Gerade in diesen Tagen reden wir sehr viel über deren Bedeutung. Doch was ist Freizügigkeit wert, wenn Sie zu geringerer sozialer Sicherheit führt?

Deshalb wollen wir Lücken für Grenzpendler*innen in der Sozialgesetzgebung schließen. Das können wir nicht allein in Schleswig-Holstein. Aber wir können diese Themen dem dänischen Folketing, dem Bundestag und dem Europaparlament präsent machen. Wir können Gespräche mit den Sozialversicherungen führen.

Dort, wo keine Lücken geschlossen werden können, aber es Probleme gibt, müssen Einzelfalllösungen gefunden werden. Menschen, die in den letzten Jahren darunter leider mussten, sollten auch rückwirkend entschädigt werden. Dies könnte durch Versicherungen oder einen EU-Fonds passieren.

Den Oppositionsantrag sehen wir in Ergänzung zu unserem Vorschlag. Die meisten Punkte sind zu unserem Antrag sehr ähnlich. Und ja, auch die Digitalisierung der Verwaltung kann Vorteile in der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Dänemark generieren.

Aus unseren Anträgen können wir gut eine gemeinsame Initiative machen. Lassen Sie uns die Anträge in den Europaausschuss überweisen und dort mit Expert*innen und der Landesregierung weiter beraten. Lassen Sie uns auch den Kontakt zum Sozialausschuss im Folketing suchen und die Kolleg*innen dort darauf hinweisen, dass es Lücken für Grenzpendler*innen gibt. Wir sollten sie gemeinsam schließen und Armut verhindern.

Vielen Dank.