PM SPD sollte Doppelmoral beim Landesmindestlohn einstellen

18. Januar 2018

Zu den aktuellen Äußerungen der SPD-Fraktion zum Landesmindestlohn sagt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Grünen Landtagsfraktion, Rasmus Andresen:
Die SPD sollte ihre Doppelmoral beim Landesmindestlohn einstellen. Während  der Vergabemindestlohn beispielsweise Reinigungskräften und Wachpersonal einen höheren Lohn beschert, ist vom Landesmindestlohn aufgrund der Beschäftigungsverhältnisse kaum jemand betroffen. Die entscheidende Frage für Lohngerechtigkeit ist deshalb der Vergabemindestlohn.
Wir Grüne haben dafür gesorgt, dass er erhalten bleibt und kämpfen für eine weitere Erhöhung. Mit Verwunderung nehmen wir zur Kenntnis, dass die SPD-Fraktion je nach Wetterlage ihre Haltung ändert oder die Mindestlöhne miteinander verwechselt.
Während der Kollege Baasch heute zum Generalangriff ausholt, ohne wahrscheinlich selbst Menschen nennen zu können, die vom Landesmindestlohn betroffen sind, hat sein Fraktionsvorsitzender Ralf Stegner in einer Aktuellen Stunde im Landtag im September 2017 längst erklärt, dass der Landesmindestlohn auslaufen kann: „Im Klartext bedeutet das, dass neben dem Landesmindestlohn, den wir damals eingeführt haben, um den Weg für den Herrn Bundesminister zu bereiten und der in der Tat auslaufen kann,…“ (Ralf Stegner, Aktuelle Stunde zum Vergabemindestlohn, Landtagstagung vom 20.09.2017)
Was gilt denn nun, liebe Genoss*innen?