Rede und PM zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein (Investitionsquote)

25. Januar 2017

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Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Rasmus Andresen:
Wir haben ein Infrastrukturmodernisierungsprogramm
Sehr geehrter Kollege Kubicki,
ich könnte zu Ihrem Gesetzentwurf sagen, dass die Investitionsquote kein geeignetes Instrument für den Landeshaushalt ist. Ich könnte sagen, dass sie beispielsweise keine Ausgaben für besseren Schulunterricht beinhaltet, obwohl das die wichtigsten Investitionen in die Zukunft sind. Ich könnte sagen, dass Bauaufträge, die durch Werkverträge realisiert werden, wie es beispielsweise beim Breitbandausbau häufig der Fall ist, nicht in der Investitionsquote abgebildet werden. Ich könnte sagen, dass Bundesmittel, die über das Land an die Kommunen weitergeleitet werden, den Effekt zur Folge haben, dass die Investitionsquote sinkt, obwohl sich real gar nichts ändert.
Ich könnte Ihnen all das sagen, um zu zeigen, welche Schwächen die Investitionsquote als Indikator für den Haushalt hat. Aber all das habe ich schon so oft gesagt, dass ich heute anders versuchen werde zu erklären, warum ich starke Bedenken bei ihrem Vorschlag habe.
Sie wollen eine Investitionsquote von mindestens 10 Prozent ab 2020 in der Verfassung verankern. Ab 2025 sollen es sogar 12,5 Prozent sein. Sie erhoffen sich davon, dass Straßen, Hochschulen und Krankenhäuser schneller saniert werden. Ich kann anerkennen, dass sie eine gute Absicht haben. Doch eine gute Absicht führt noch nicht zum Erfolg.
Sie schwingen die ganz große Keule. Sie wollen die Verfassung ändern und schießen damit über das Ziel hinaus.
Im Konkreten liefern Sie leider nicht viel. Eine Investitionsquote von 10 Prozent würde im Vergleich zu jetzt, Umschichtungen zugunsten von Bauprojekten von über 300 Millionen Euro bedeuten, strukturell. Bei 12,5 Prozent wären es konservativ gerechnet 550 Millionen Euro.
Da frage ich Sie, Kollege Kubicki, woher soll das Geld denn kommen? Aus dem Schuldenabbau? Von den Hochschulen? Aus der Polizei? Bekennen Sie doch mal Farbe, anstatt Verfassungsdebatten zu führen.
Sie ignorieren auch, dass wir mit dem IMPULS-Programm längst begonnen haben, die Infrastruktur zu sanieren. Wir haben mit dem Infrastrukturbericht den kompletten Sanierungsstau transparent gemacht. Das hat sich vorher niemand getraut. Ihr Gesetzentwurf soll doch vor allem den Eindruck vermitteln, dass für unsere Infrastruktur nichts getan wird. Das ist doch quatsch und Sie wissen es auch besser.
Der Sanierungsstau ist über Jahrzehnte entstanden. Wir haben einen realistischen Plan zum Abbau dieses Sanierungsstaus aufgestellt. Das geht nicht von heute auf morgen. Es kann nicht überall gleichzeitig gebaut werden. Dann würde auf unseren Straßen gar nichts mehr gehen. Längst nicht alle Bauprojekte sind fertig geplant. Bevor die Bagger rollen, müssen die IngenieurInnen planen.
Es wäre der falsche Weg, alles mit Beton zuzuschütten, nur damit die Investitionsquote steigt. Wir wollen Erhalt vor Neubau. Davon lese ich bei Ihnen nichts. Statt einzig und allein über Quantität zu sprechen, sollten wir die Qualität diskutieren.
Mit Impuls haben wir bereits 500 Millionen Euro Sanierungsstau abgebaut: 100 Millionen Euro für Krankenhäuser, 100 Millionen Euro für Straßen, 75 Millionen Euro für Hochschulen und vieles mehr. Sie fordern ein Investitionsquotensteigerungsprogramm. Wir haben ein Infrastrukturmodernisierungsprogramm.
Wir haben aber auch grundsätzliche Bedenken, nach der Schuldenbremse dem Parlament durch die Verfassung weitere Einschränkungen in Bezug auf unser Budgetrecht aufzuerlegen.
Das Budgetrecht gilt als das Königsrecht des Parlaments. Es wäre unverhältnismäßig, große Teile des zusätzlichen Ausgaberahmens ab 2020 schon jetzt festzulegen und damit für viele andere wichtige Themen auszuschließen.
Wir sind auf die Debatte im Ausschuss gespannt.
Vielen Dank