75 Jahre Grundgesetz - Minderheitenschutz im Grundgesetz verankern

Pressemitteilung
Berlin, 23.05.2024
75 Jahre Grundgesetz – Minderheitenschutz im Grundgesetz verankern
Anlässlich des 75. Jahrestag des Grundgesetzes sagt der schleswig-holsteinische Europaabgeordnete der Grünen, Rasmus Andresen:
“Seit 75 Jahren sichert das Grundgesetz Freiheit, Frieden und Demokratie. Und gerade jetzt, wo unsere Demokratie auf dem Prüfstand steht und rechte und nationale Kräfte versuchen, unser demokratisches System von innen auszuhöhlen, ist es wichtiger denn je.
Nach 75 Jahren ist es nun an der Zeit, dass auch der Schutz nationaler Minderheiten und autochthoner Volksgruppen im Grundgesetz verankert wird. Mehr als 50 Millionen Menschen in der Europäischen Union gehören einer Minderheit an. Ihr Schutz ist keine Symbolpolitik, sondern eine langfristige gesellschaftliche Aufgabe. Wir müssen uns immer wieder für die Rechte von Minderheiten stark machen.
In Schleswig-Holstein ist der Schutz nationaler Minderheiten bereits in der Landesverfassung verankert. Diesen Schutz brauchen wir auch auf Bundesebene. Gerade jetzt.
Genauso müssen wir die sexuelle Identität von Menschen unter den Schutz unserer Verfassung stellen. Auch heute und in Deutschland erfahren Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität Anfeindungen, gewaltsame Übergriffe oder sind Benachteiligungen ausgesetzt. Das ist nicht akzeptabel. Artikel 3 des Grundgesetzes muss um das Merkmal der sexuellen und geschlechtlichen Identität ergänzt werden.”