Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Allgemeine Informationen zum Webangebot
Die Website rasmus‑andresen.eu stellt das öffentliche Profil des Abgeordneten Rasmus Andresen (Bündnis 90/Die Grünen) bereit. Sie informiert über seine politischen Schwerpunkte und Aktivitäten als Mitglied des Europäischen Parlaments (seit 2019). Hauptthemen sind EU-Haushalt, Green New Deal, Digitalisierung, Minderheiten- und LGBTIQ*-Rechte sowie regionale Anliegen aus Norddeutschland. Die Inhalte sind in einem formalen, klaren Stil aufgebaut, mit klar strukturiertem Menü („Über mich“, „Themen“, „Presse“, „Podcast“, „Team“, „Kontakt“) und zahlreichen interaktiven Elementen wie Podcasts, News-Feeds und Kontaktmöglichkeiten
Nutzung des Online-Angebots
- Navigation & Struktur: Die Navigation erfolgt über ein zentrales Dropdown-Menü im oberen Seitenbereich. Ergänzende Inhalte wie Datenschutz und Impressum finden sich in der Fußzeile. Alle zentralen Informationen sind in der Regel mit maximal drei Klicks erreichbar. Zusätzlich steht im Footer eine zweite Navigationsmöglichkeit zur Verfügung, über die sämtliche Hauptbereiche der Website ebenfalls zugänglich sind.
- Medien & Inhalte: Verwendung von Bildern, Audio-Podcasts und regelmäßig aktualisierten Beiträgen (News, Themencloud), die responsiv dargestellt werden.
- Interaktion: Nutzerinnen können sich zum Newsletter anmelden, Fragen stellen („Frag Rasmus!“) und Besucherinnen-Gruppen organisieren.
- Zielgruppen: Politisch interessierte Bürgerinnen, insbesondere aus der Grünen-Community, Minderheiten sowie LGBTIQ-Personengruppen.
- Technik & Bedienbarkeit: Die Website nutzt modernes Webdesign (mobiloptimiert), eine zuverlässige Menüführung und sichtbare Call-to-Action-Elemente (z. B. Podcast-Link, Newsletter).
- Rechtliches: Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Einstellungen sind über die Fußzeile leicht zugänglich.
Gültigkeit der Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das unter der Domain https://rasmus-andresen.eu veröffentlichte Webangebot sowie für alle zugehörigen Unterseiten und Subdomains (z. B. blog.domain.de, app.domain.de), sofern diese dem gleichen Anbieter zuzuordnen sind. Die Zuordnung erfolgt in der Regel über ein gemeinsames Impressum oder über die vertragliche und technische Verantwortung derselben Organisation.
Verantwortlich:
- Rasmus Andresen, MdEP
- Fraktion Greens/Efa im Europäischen Parlament
- Parlement européen
- Bât. Altiero Spinelli 08G115, 60, rue Wiertz / Wiertzstraat 60, B-1047 Bruxelles/Brussel
- rasmus.andresen@europarl.europa.eu
-
0032 2 28 45373
Selbstverständnis
Barrierefreiheit gehört heute zur Grundausstattung moderner Websites – sie ist ein Qualitätsmerkmal, stärkt die Nutzererfahrung und sorgt für rechtliche Sicherheit. Komplette Zugänglichkeit für alle Personengruppen zu ermöglichen, entspricht unserem unternehmerischen Verständnis von digitaler Verantwortung und sozialer Teilhabe.
Unser Anspruch
Das bedeutet für uns konkret:
- Semantisch korrektes Frontend: Saubere HTML-Strukturen, sinnvolle ARIA-Rollen, konsistente Komponentenlogik.
- Konzeptionelle Zugänglichkeit: Fokusführung, logische Tab-Reihenfolge, Tastaturbedienung, verständliche Interaktionen.
- Redaktionelle Klarheit: Verständliche Sprache, lesbare Typografie, beschreibende Links, Alt-Texte.
- Barrierefreie Medien: Videos mit Transkripten und Untertiteln, kontrastreiche Thumbnails, ggf. visuelle Beschreibungen.
- Technische Assistenzfreundlichkeit: Unterstützung für prefers-reduced-motion und andere systembasierte Nutzerpräferenzen.
- Nachhaltige Weiterentwicklung: Regelmäßige Audits, Maßnahmenpläne und kontinuierliche Pflege digitaler Zugänglichkeit.
Geltender Standard
Unsere Website richtet sich nach folgenden gesetzlichen und normativen Grundlagen:
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
- Richtlinie (EU) 2016/2102
- WCAG 2.1 – angestrebt auf Konformitätsstufe AA+
Audit abgeschlossen
Status: Dieses Webangebot wurde auf Barrierefreiheit geprüft.
Durchgeführt von: ALEKS & SHANTU GmbH
Zeitraum: 25.07.2025
Erfüllungsgrad:
Die Website ist derzeit nicht vollständig konform mit den Anforderungen der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA.
Bei Teilen des Webangebots handelt es sich um Bestandsinhalte, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden. Diese unterliegen gemäß § 2 Abs. 3 BFSG einem Bestandsschutz, wodurch keine unmittelbare gesetzliche Pflicht zur vollständigen barrierefreien Gestaltung besteht.
Ungeachtet dessen ist es Ziel, bestehende Barrieren sukzessive abzubauen und auch geschützte Inhalte langfristig an die Anforderungen der WCAG 2.1 AA anzupassen – soweit dies technisch und wirtschaftlich vertretbar ist.
Optimierungsstrategie
Unsere Optimierungsstrategie orientiert sich an der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, und strebt – wo technisch und redaktionell sinnvoll – zusätzlich einzelne Anforderungen der Stufe AAA an (AA+).
Ziel ist es, die Barrierefreiheit fortlaufend zu verbessern, ohne Systemstabilität oder Nutzererfahrung einzuschränken. Dabei gilt:
- neue Inhalte und Funktionen barrierefrei gestaltet werden,
- bestehende Komponenten bei jeder technischen, funktionalen oder gestalterischen Überarbeitung barrierefrei überarbeitet werden,
- inhaltliche Pflege und Updates durch barrierebewusste Redaktion erfolgen,
- freiwillige Erweiterungen gemäß ausgewählter Kriterien der WCAG 2.1 Stufe AAA erfolgen, sofern deren Umsetzung im technischen, gestalterischen und wirtschaftlichen Rahmen vertretbar ist.
Dieser komponentenbasierte und fortlaufende Anpassungsprozess dient der nachhaltigen Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit im Sinne des BFSG – ohne Systemstabilität oder Nutzererfahrung zu beeinträchtigen.
Eine Übersicht identifizierter Optimierungspotenziale sowie geplanter Maßnahmen mit Zeitbezug ist im nachfolgenden Abschnitt dieser Erklärung dokumentiert.
Prüfverfahren & Methodik
Die Überprüfung erfolgte nach folgendem Verfahren:
1. Manuelle Tests
- Tastaturbedienung
- Screenreader (VoiceOver, NVDA, JAWS)
- Fokusführung und visuelle Orientierung
2. Automatisierte Tools
- axe
- Lighthouse
- WAVE
3. Konzeptionelle Analyse
- Struktur, Navigation, semantische Markup-Logik
- Assistive Technology-Kompatibilität
4. Redaktionelle Prüfung
- Sprache, Alternativtexte, ARIA-Attribute, Verständlichkeit
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der “Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2” beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard vereinbar.
1.1.1 Sinnvolle Textalternativen für Nicht-Text-Inhalt (A)
Nicht alle Nicht-Text-Inhalte (z. B. Bilder, Grafiken, Bedienelemente) verfügen über geeignete Alternativtexte, die deren Zweck oder Inhalt verständlich beschreiben. Dies kann insbesondere für Nutzer von Screenreadern zu Informationsverlusten führen.
Beispiel: Alle Bilder der Startseite
1.2.1 Sinnvolle Textalternativen für Nur-Audio/Nur-Video (A)
Für rein visuelle oder auditive Medien sind nicht in allen Fällen gleichwertige Textalternativen vorhanden, wodurch die Inhalte für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen nur eingeschränkt zugänglich sind.
Beispiel: Es gibt keine Textalternativen für die Podcasts unter https://rasmus-andresen.eu/podcast
1.2.3 Audiodeskription oder Volltextalternative für Videos (A)
Für visuelle Informationen in Videos sind nicht überall Audiodeskriptionen oder äquivalente textuelle Beschreibungen vorhanden. Dies erschwert blinden Personen die vollständige Erfassung der Inhalte.
Beispiel: Es gibt keine Textalternative zu den Videos unter https://rasmus-andresen.eu/presse/reden-und-videos
1.3.1 Info und Beziehungen (A)
Die HTML-Struktur und semantische Auszeichnung von Inhalten ist nicht durchgängig korrekt umgesetzt, (z.B. nicht alle Texte werden mit <p></p> ausgezeichnet oder Überschriften sind nicht mit <h2> o.ä. markiert). Dies kann die Nutzung von assistiven Technologien beeinträchtigen.
Beispiel: Headlines für Artikel in Beitragsübersichten
1.3.5 Eingabezweck (AA)
Formularfelder sind nicht durchgängig mit dem jeweiligen Eingabezweck ausgezeichnet (z.B. für automatische Ausfüllhilfen), was insbesondere auf mobilen Geräten zu Bedienproblemen führen kann.
Beispiel: Anmeldeformulare Newsletter
1.4.3 Kontrast-Minimum (AA)
Texte erfüllen nicht überall das erforderliche Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1, was die Lesbarkeit insbesondere für Menschen mit Sehbeeinträchtigung erschwert.
Beispiel: das helle Blau auf weißem Grund, helles Grau auf dunkelgrauem Grund
1.4.12 Textabstände (AA)
Die Anpassung von Zeilen-, Wort- und Zeichenabständen gemäß den WCAG-Vorgaben ist nicht in allen Bereichen möglich, was die Lesbarkeit einschränken kann.
Beispiel: das “Kleingedruckte” in den Anmeldeformularen Newsletter
1.4.13 Inhalt bei Hover/Fokus (AA)
Zusätzliche Inhalte, die bei Maus-Hover oder Fokus angezeigt werden, sind nicht immer per Tastatur zugänglich, was die Nutzbarkeit für Tastaturnutzer einschränkt.
Beispiel: Submenü
2.1.1 Tastatursteuerung (A)
Nicht alle Funktionen der Website sind vollständig per Tastatur erreichbar. Dies bedeutet, dass Nutzerinnen und Nutzer mit motorischen Einschränkungen, die keine Maus verwenden können, in bestimmten Bereichen keine Interaktionen vornehmen oder Inhalte aufrufen können.
Beispiele: das Consent Tool, das Menü
2.1.2 Keine Tastaturfalle (A)
In bestimmten Bereichen kommt es zu sogenannten Tastaturfallen. Dabei handelt es sich um Situationen, in denen ein Tastaturnutzer innerhalb eines Elements (z. B. Modal, Menü) „gefangen“ ist und keine Möglichkeit hat, ohne Mausinteraktion wieder herauszunavigieren. Das beeinträchtigt die Barrierefreiheit erheblich.
Beispiel: Das Consent Tool lässt sich nicht mit der Tastatur schließen, dadurch überlagert es permanent den Inhalt.
2.4.1 Sprunglinks (A)
Direkte Sprunglinks zum Hauptinhalt („Skip to Content“) fehlen. Dies verlängert die Navigationswege erheblich für Nutzer, die mit Screenreader oder Tastatur arbeiten, da sie sich manuell durch Menüs oder andere sich wiederholende Inhalte bewegen müssen.
2.4.4 Linkzweck (A)
Der Zweck einzelner Links ist nicht immer klar aus dem Linktext oder dem Kontext erkennbar (z.B. „hier klicken“ statt „Produktdetails anzeigen“). Dies ist besonders für Screenreader-Nutzer problematisch, da ihnen oft nur der isolierte Linktext vorgelesen wird.
Beispiel: “weiterlesen”-Links
2.4.7 Sichtbarer Fokus (AA)
Der sichtbare Tastaturfokus (z. B. durch einen Rahmen oder Farbwechsel) ist nicht in allen Fällen deutlich erkennbar. Ohne klare Fokusanzeige wissen Tastaturnutzer nicht, welches Element gerade aktiv ist.
Beispiel: Menü
2.5.8 Zielgröße (AA / AAA)
Interaktive Elemente wie Buttons oder Links sind teilweise zu klein oder zu eng beieinander platziert. Dies erschwert die präzise Bedienung mit dem Finger auf Touchscreens und kann zu unbeabsichtigten Eingaben führen.
Beispiel: Social Icons
3.1.2 Sprache von Teilen (AA)
Inhalte in anderen Sprachen (z. B. einzelne Begriffe, Zitate oder Menüs) sind nicht immer korrekt mit dem entsprechenden Sprachcode ausgezeichnet. Dadurch werden diese Textteile von assistiven Technologien möglicherweise falsch vorgelesen.
Beispiel: Podcast, Team, Newsletter
3.3.2 Beschriftung von Formularfeldern (A)
Formulareingabefelder sind nicht durchgängig mit klaren, dauerhaft sichtbaren Beschriftungen versehen. Stattdessen wird teilweise nur Placeholder-Text verwendet, der beim Eintippen verschwindet und somit keine zuverlässige Orientierung bietet. Dies erschwert insbesondere Nutzer:innen mit kognitiven Einschränkungen oder assistiven Technologien die korrekte Eingabe und kann zu Fehlern führen. Eine eindeutige und dauerhaft sichtbare Beschriftung (z. B. per
Zielsetzung: AA+ als Standard
Ziel ist es, die gesetzlichen Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA zuverlässig zu erfüllen und darüber hinaus Elemente aus dem erweiterten Bereich digitaler Barrierefreiheit (teils WCAG 2.1 AAA) umzusetzen sofern dies im Projektkontext angemessen und technisch umsetzbar ist.
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen von Re-Audits, modulbezogener Aktualisierungen und projektbezogenen Pflegeprozessen. Alle relevanten Maßnahmen, Fristen und Zuständigkeiten werden transparent dokumentiert.
Technische Voraussetzungen
Diese Website ist optimiert für aktuelle Browsergenerationen (z.B. Chrome, Firefox, Safari, Edge) und unterstützt adaptive Technologien wie Screenreader und Zoomfunktionen. Systemseitige Einstellungen (z.B. reduzierte Bewegungen) werden berücksichtigt, sofern technisch möglich.
Barrieren melden
Dieses Webangebot wurde auf Barrierefreiheit geprüft. Ergänzend erfolgt einmal jährlich ein umfassender Re-Audit.
Sollten beim Besuch der Website weitere Barrieren festgestellt oder Hinweise zur Verbesserung sichtbar werden, wird um eine formlose Rückmeldung gebeten.
Kontakt:
- E-Mail: hello@aleksundshantu.com
- Telefon: +49 30 400 45775
- Antwortzeit: Innerhalb von 10 Werktagen
Hinweis zum Schlichtungsverfahren (§ 16 BGG)
Sollte nach der Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Lösung erreicht werden, kann ein Schlichtungsverfahren gemäß § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) eingeleitet werden. Die Schlichtungsstelle BGG vermittelt bei Konflikten zum Thema digitale Barrierefreiheit zwischen betroffenen Personen und der verantwortlichen Stelle des Webangebots.
Kontakt zur Schlichtungsstelle BGG:
Das Verfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Rechtlicher Hinweis zur Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit basiert auf einer Vorlage der ALEKS & SHANTU GmbH . Die Verwendung ist für eigene Webprojekte ausdrücklich gestattet, sofern inhaltliche Anpassungen (z.B. zu Audits, Maßnahmen oder Zuständigkeiten) korrekt vorgenommen werden und kein irreführender Eindruck über eine direkte Mitwirkung der ALEKS & SHANTU GmbH entsteht.
Es handelt sich bei dieser Vorlage nicht um eine Rechtsberatung. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit.
Eine sichtbare Quellenangabe mit Verlinkung auf www.aleksundshantu.com ist erwünscht.