Anfrage an die EU-Kommission zur Öffnung der dänisch-deutschen Grenze
Am 29. Mai hat die dänische Staatsministerin Mette Frederiksen angekündigt die dänischen Grenzen für deutsche, norwegische und isländische Staatsbürger*innen mit mindestens 6 Übernachtungsbuchungen (außerhalb der Stadt Kopenhagen) zu öffnen.
Der dänische Justizminister Nick Hækkerup kündigte in der Zwischenzeit an für Bewohner*innen des Bundeslandes Schleswig-Holstein die Grenze grundsätzlich zu öffnen.
Die EU-Innenkommissarin Ylva Johansson hat dagegen im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europaparlaments erklärt, dass bei der Aufhebung der Grenzkontrollen keine Diskriminierung aufkommen dürfe und dass die Grenzen nicht selektiv nur für einige wenige Mitgliedsstaaten unter Ausschluss anderer geöffnet werden dürfen.
1. Ist es aus Sicht der Kommission mit den Bestimmungen des Schengener Grenzkodexes vereinbar, nur für Bewohner*innen des Bundeslandes Schleswig-Holstein die Grenze grundsätzlich zu öffnen, wenn doch die epidemiologische Lage auch in anderen Landesteilen Deutschlands und in anderen Mitgliedsstaaten mittlerweile auf vergleichbare Weise unter Kontrolle ist?
2. Ist es EU-rechtlich möglich die Einreisebestimmungen an einen bestimmten Aufenthaltsgrund (wie beispielsweise Urlaub) und einen mindestens 6-tägigen Aufenthalt zu knüpfen?
3. Welche Maßnahmen ergreift die EU Kommission, um Dänemark zur Einhaltung des Schengener Grenzkodexes anzuhalten und zu verhindern, dass EU-Bürger*innen aus anderen Schengen-Mitgliedsstaaten als Deutschland, Island und Norwegen diskriminiert werden, weil ihnen die Einreise nach Dänemark weiterhin verwehrt wird?