10. Februar 2021

Anfrage und Antwort der EU-Kommission: Kleintransporter, mit denen zur Hetze gegen LGBTI-Personen in Polen aufgerufen wird

LGBTIQ*

Eine besorgniserregende Anzahl von Kleintransportern werden von Organisationen wie „Fundacja Pro – Prawo do życia“ dazu genutz, regelmäßig zu hasserfüllten Äußerungen gegen LGBTI-Personen in Polen aufzurufen, indem in verschiedenen Städten das Narrativ einer LGBTI-Ideologie verbreitet wird und LGBTI-Personen mit Pädophilie in Verbindung gebracht werden. Die Organisationen nutzen dabei Lautsprecher, um Parolen wie „LGBTI-Personen vergewaltigen Kinder“ zu verbreiten, und deren Fahrzeuge werden Berichten zufolge gelegentlich von Polizeifahrzeugen begleitet. Gelegentlich haben Bürger selbst eingegriffen, um diese Kleintransporter zu stoppen, da die Polizei keinerlei Maßnahmen ergreift, um diese Hetze zu unterbinden.

Diese gegen LGBTI-Personen gerichtete Rhetorik greift die Sprache von Regierungsbeamten auf, die Hass gegen LGBTI-Personen schüren.

1. Sind der Kommission diese Vorfälle bekannt, und welche Maßnahmen hat sie ergriffen, um gemeinsam mit den polnischen staatlichen Stellen dagegen vorzugehen, damit Hetze, auch solche von privaten Organisationen, verhindert bzw. bestraft wird?

2. Ist die Kommission der Auffassung, dass diese vorsätzliche Untätigkeit staatlicher Stellen in Bezug auf die Verbreitung homophober oder transphober Hetze gegen den Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates verstößt?

3. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Kommission, um das Schüren von Hass gegen LGBTI-Personen zu bestrafen und sicherzustellen, dass die Grundrechte in Polen im Einklang mit Artikel 2 EUV geachtet werden?


Antwort von Helena Dalli

im Namen der Europäischen Kommission

(10.2.2021)

Die Kommission verurteilt alle Formen von Homophobie und Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, nichtbinären, intersexuellen und queeren Personen (LGBTIQ-Personen), da sie gegen die Grundwerte der Europäischen Union verstoßen.

Nach dem Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit[1] sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, bestimmte Äußerungen von Hetze und Hassdelikten unter Strafe zu stellen. Diese Verpflichtung erstreckt sich allerdings nicht auf Hassdelikte und Hetze aufgrund der sexuellen Orientierung. Es liegt in der Verantwortung der nationalen Strafverfolgungs- und Justizbehörden zu prüfen, ob gewisse Aussagen oder Behauptungen gemäß den einschlägigen Vorschriften des nationalen Rechts eine Straftat darstellen, und solche Taten zu untersuchen und zu verfolgen.

Um verstärkt gegen die Diskriminierung von LGBTIQ-Personen vorzugehen, hat die Kommission am 12. November 2020 ihre erste Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen[2] vorgelegt, mit dem Ziel einer durchgängigen Berücksichtigung von Gleichstellungsfragen in allen politischen Maßnahmen, Rechtsvorschriften und Finanzierungsprogrammen der EU. In der Strategie wird auch vorgeschlagen, die Liste der „EU-Straftaten“ um andere Formen von Hassdelikten und Hetze, einschließlich homophober Hetze und Hassdelikte, zu erweitern. Die Kommission plant, bis Ende 2021 eine diesbezügliche Initiative vorzulegen.

[1] Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.

[2] Abrufbar unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_2068