08. Februar 2023

Anfrage an die Europäische Kommission: Vereinbarkeit von Stellenstreichungen bei Big-Tech-Unternehmen mit dem Gesetz über digitale Dienste

Offene BriefePressemitteilung

Brüssel,  Februar 2023,

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-004006/2022.

Vereinbarkeit von Stellenstreichungen bei Big-Tech-Unternehmen mit dem Gesetz über digitale Dienste

 

Frage:

Seit Elon Musk am 27. Oktober 2022 Twitter übernommen hat, hat das Unternehmen bereits die Hälfte seiner 7 500 Mitarbeiter entlassen. Facebook/Meta wiederum hat im November angekündigt, 11 000 Mitarbeiter zu entlassen. Eine Woche später hat auch Amazon damit begonnen, seine Belegschaft stark zu reduzieren. Das Unternehmen plant, in den kommenden Wochen und Monaten weltweit bis zu 10 000 Stellen zu streichen. Diese Vorgänge werfen die Frage auf, ob die Technologieunternehmen in der Lage sind, die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften, insbesondere des Gesetzes über digitale Dienste, sicherzustellen.

  1. 1. Wie beurteilt die Kommission angesichts der beschriebenen Stellenstreichungen die Frage der Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften?
  2. 2. Hat die Kommission zu dieser Thematik Besprechungen mit Technologieunternehmen abgehalten?
  3. 3. Ist die Kommission in Bezug auf diese Entwicklungen über andere Kanäle mit den Technologieunternehmen in Kontakt?

 

 

Antwort:

Antwort von Thierry Breton im Namen der Europäischen Kommission (8.2.2023).

 

Alle Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft, die Vermittlungsdienste in der EU anbieten, müssen unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung die Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste[1] ab dem Anwendungsbeginn einhalten. Diese Einhaltung ist unabhängig von den geschäftlichen Interessen dieser Anbieter in Bezug auf Kostensenkungen verbindlich. Für Anbieter von Online-Plattformen und ‑Suchmaschinen, die von der Kommission als sehr große Online-Plattformen oder sehr große Online-Suchmaschinen benannt werden, umfasst die im Gesetz über digitale Dienste festgelegte Verpflichtung zum Risikomanagement zudem eine starke Komponente der Angemessenheit der Ressourcen, die für die Bewältigung gesellschaftlicher Risiken in der EU bereitgestellt werden. Die Kommission wird in Bezug auf diese Anbieter auch prüfen, ob das Fachwissen und die Ressourcen, die für die Bewältigung systemischer Risiken bereitgestellt werden, angemessen sind und wie die Anbieter ihre Compliance-Funktion organisieren.

 

Die Kommission führt im Rahmen der Vorbereitung der Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienste eine Reihe von Sitzungen mit Anbietern von Vermittlungsdiensten durch. Bei diesen Sitzungen geht es um eine Reihe von Fragen im Hinblick auf die künftige Einhaltung der Vorschriften, wie z. B. die Veröffentlichung der Zahl der aktiven Nutzer durch Anbieter von Online-Plattformen und ‑Suchmaschinen, die Durchführung einer Risikobewertung und die Berichterstattung an die Kommission oder die Einrichtung einer Compliance-Funktion. In diesem Zusammenhang hat die Kommission regelmäßig betont, wie wichtig es ist, die Unabhängigkeit dieser Funktion zu gewährleisten und ausreichende Ressourcen bereitzustellen, um die Einhaltung der im Gesetz über digitale Dienste festgelegten Verpflichtungen zu gewährleisten.

 

Die Kommission verfolgt die genannten Entwicklungen nicht über andere Kanäle als die oben genannten speziellen Sitzungen.

 

[1] Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste) (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 277 vom 27.10.2022, S. 1).