21. Oktober 2021

Antwort der Kommission zu Nichtdiskriminierung der Kohäsionspolitik

LGBTIQ*Offene Briefe

DE

E-003512/2021

Antwort von Elisa Ferreira

im Namen der Europäischen Kommission

Im Rahmen der Kohäsionspolitik der EU[1] sind die Mitgliedstaaten und die Kommission gemäß den Vorschriften für die geteilte Mittelverwaltung verpflichtet, bei der Vorbereitung und Durchführung von Programmen, die aus den Fonds[2] unterstützt werden, Diskriminierung, auch aufgrund der sexuellen Ausrichtung, zu verhindern. Darüber hinaus müssen die Mittel im Einklang mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) eingesetzt werden. Die Kriterien für die Auswahl von Projekten, für die die Verwaltungsbehörden zuständig sind, sollten ebenfalls sicherstellen, dass dieser Grundsatz eingehalten wird. Bei Verstößen nehmen die Mitgliedstaaten oder die Kommission Finanzkorrekturen vor. Am 3. September 2021 richtete die Kommission ein Schreiben an die Behörden der fünf sogenannten „LGBT-freien“ polnischen Regionen, in dem sie an das Aufforderungsschreiben erinnerte, das sie im Rahmen des am 15. Juli 2021 im Zusammenhang mit den „Anti-LGBT-Entschließungen“ eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens an Polen gesandt hatte. Polens Reaktion auf dieses Aufforderungsschreiben und die Einhaltung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung werden in die Bewertung der Kommission hinsichtlich der Programmierung der zusätzlichen Finanzmittel des REACT-EU-Programms einfließen.

 Die Kommission überprüft und überwacht, ob die Mitgliedstaaten die bereichsübergreifende grundlegende Voraussetzung der Charta erfüllen, indem sie prüft, ob wirksame Mechanismen vorhanden sind, mit denen sichergestellt wird, dass jedes Programm mit der Charta im Einklang steht, auch in Bezug auf die Nichtdiskriminierung. Ist die grundlegende Voraussetzung der Charta nicht erfüllt, werden die entsprechenden Ausgaben nicht erstattet, solange diese Situation fortbesteht. Die Kommission wird die Situation nach der offiziellen Einreichung der polnischen Programme bei der Kommission bewerten und die Einhaltung der bereichsübergreifenden Grundsätze[3] während der gesamten Vorbereitung und Durchführung der Programme überwachen.

[1]Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013).

[2]Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Europäischer Sozialfonds, Kohäsionsfonds, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und Europäischer Meeres- und Fischereifonds.

[3]Die grundlegende Voraussetzung, die Grundrechte und der Grundsatz der Nichtdiskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung gemäß der Verordnung (EU) 2021/1060.

 


 

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-003512/2021 an die Kommission

Artikel 138 der Geschäftsordnung

Monika Vana (Verts/ALE), Terry Reintke (Verts/ALE), Sylwia Spurek (Verts/ALE), Niklas Nienaß (Verts/ALE), Alexandra Geese (Verts/ALE), Rasmus Andresen (Verts/ALE), Dietmar Köster (S&D), Grace O’Sullivan (Verts/ALE), Diana Riba i Giner (Verts/ALE), Saskia Bricmont (Verts/ALE), Chrysoula Zacharopoulou (Renew), Manuel Bompard (The Left), Gwendoline Delbos-Corfield (Verts/ALE), Hilde Vautmans (Renew), Olivier Chastel (Renew), Kathleen Van Brempt (S&D), Robert Biedroń (S&D), Rosa D’Amato (Verts/ALE), Sara Matthieu (Verts/ALE), Francisco Guerreiro (Verts/ALE), Erik Marquardt (Verts/ALE), Kira Marie Peter-Hansen (Verts/ALE), Margrete Auken (Verts/ALE), Markéta Gregorová (Verts/ALE), Pernando Barrena Arza (The Left), Marc Angel (S&D), Sandro Gozi (Renew), Sirpa Pietikäinen (PPE), Hannah Neumann (Verts/ALE), Sarah Wiener (Verts/ALE), Radka Maxová (S&D), Giuliano Pisapia (S&D), Vera Tax (S&D), Malin Björk (The Left), Sándor Rónai (S&D), Alice Kuhnke (Verts/ALE), Eleonora Evi (Verts/ALE), Karen Melchior (Renew), Ciarán Cuffe (Verts/ALE), Pina Picierno (S&D), Pierrette Herzberger-Fofana (Verts/ALE), Piernicola Pedicini (Verts/ALE), Pierre Karleskind (Renew), Valérie Hayer (Renew), Ville Niinistö (Verts/ALE)

Betrifft:        Verletzung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung der Kohäsionspolitik der EU durch sogenannte LGBT-freie Zonen in Polen

Bis Juni 2020 haben rund 100 polnische Gemeinden, Regionen und Woiwodschaften gegen LGBT-Personen gerichtete Entschließungen und Chartas der Familienrechte angenommen. Sie sind gemeinhin auch als LGBT-freie Zonen bekannt. In ihrer Reaktion vom Juli 2020 verweigerte die Kommission sechs davon die Finanzmittel im Rahmen des Programms für Städtepartnerschaften der EU aus Gründen der Diskriminierung und der Verletzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die Verstöße gegen die Vorschriften und Grundsätze für Finanzierungen der EU darstellen.

Angesichts des drohenden Verlusts erheblicher Beträge vonseiten der EU (und Norwegens) haben mehrere dieser Gemeinden ihre gegen LGBT-Personen gerichteten Entschließungen aufgehoben, doch es besteht weiterhin großer Widerstand gegen die LGBTI-Gemeinschaft.

  1. Beabsichtigt die Kommission, den Gemeinden, die ihre Entschließungen zurückgezogen haben, im Rahmen der Kohäsionspolitik Mittel zur Verfügung zu stellen und den Gemeinden, die sie beibehalten haben, Zahlungen zu verweigern?
  2. Wie beabsichtigt die Kommission, die grundlegende Voraussetzung der Achtung der Grundrechte, die in der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen 2021–2027 festgelegt ist, im Zusammenhang mit der dokumentierten Diskriminierung von LGBTI-Personen in Polen anzuwenden?
  3. Welche weiteren Maßnahmen wird die Kommission ergreifen, um in Polen ein Finanzierungsumfeld für die Kohäsionspolitik sicherzustellen, mit dem die Grundrechte uneingeschränkt geachtet werden und das LGBTI-Personen wirksam vor Diskriminierung schützt?