BGH zu Booking.com: Richtiges Signal – wir brauchen aber grundsätzliche Rechtssicherheit
Der Bundesgerichtshof hat heute nach jahrelangem Rechtsstreit die Bestpreisklausel von Booking.com für unzulässig erklärt. Das bedeutet, dass Hotels auf konkurrierenden Portalen oder im Offline-Vertrieb günstigere Preise anbieten dürfen. Booking.com hatte das den Hotels in der Bestpreisklausel untersagt.
Rasmus Andresen, Schattenberichterstatter für den Digital Markets Act im Europäischen Parlament kommentiert:
“Das Urteil setzt das richtige Signal. Buchungsportale wie Booking.com aber auch andere digitale Plattformen nutzen immer wieder ihre Marktmacht aus, um die Konkurrenz klein zu halten und sich eine quasi-Monopolstellung zu verschaffen. Ich freue mich für alle Hotelbetreiber, dass sie nun endlich eine Entscheidung haben.
Allerdings sollten solche Fragen nicht länger in jahrelangen Gerichtsverfahren geklärt werden müssen. Wir brauchen Rechtssicherheit von Anfang an, Gesetze, die grundlegend solche Praktiken einschränken und fairen Wettbewerb herstellen. Wir können nicht länger mit ansehen, dass große Tech-Unternehmen ihre Marktmacht erst einmal ungehindert ausnutzen bis jemand klagt.
Kleine Unternehmen müssen gegenüber großen Plattformen gestärkt werden. Deshalb muss der gerade diskutierte Digital Markets Act faire Wettbewerbsbedingungen und Rechtssicherheit für kleine Unternehmen schaffen.“