27. November 2024

Deutschland und Italien erhalten Fluthilfen

EU-HaushaltPressemitteilung

Deutschland und Italien erhalten Fluthilfen – Pressemitteilung
Straßburg, 27. November 2024

Das Europäische Parlament hat heute grünes Licht für die Auszahlung von Geldern aus dem Europäischen Solidaritätsfonds (EUSF) im Zusammenhang mit den Überschwemmungen in Deutschland und Italien im Jahr 2024 gegeben:

112 071 681 EUR für Deutschland im Zusammenhang mit Überschwemmungen im Mai und Juni 2024.
3 959 872 EUR für Italien im Zusammenhang mit Überschwemmungen in der autonomen Region Aostatal am 29. Juni 2024.
Rasmus Andresen, haushaltspolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, äußerte sich dazu:

“Meine volle Solidarität gilt den Opfern der Überschwemmungen. Ich freue mich sehr, dass die beantragten Gelder nun fließen. Die EU hilft konkret in den betroffenen Regionen. Allerdings ist der Fonds viel zu klein für die Herausforderungen, die noch kommen. Die Katastrophen werden zunehmen und mehr Gelder werden gebraucht.

Der Fonds muss im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen aufgestockt werden und allgemein muss mehr in Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen sowie in die Notfallvorsorge investiert werden. Ohne zusätzlichen Schutz und vorbeugende Maßnahmen könnten in den kommenden Jahren Hunderttausende Menschen infolge extremer Katastrophen wie Überschwemmungen oder Hitzewellen sterben und noch mehr obdachlos werden.”

Hintergrund:
Deutschland wurde im Mai und Juni 2024 von sintflutartigen Regenfällen getroffen, die extreme Überschwemmungen in Süddeutschland verursachten. Der Gesamtschaden wurde von den deutschen Behörden auf 4 139,9 Mio. EUR geschätzt, wovon die EU-Kommission 4 131,6 Mio. EUR als plausiblen unmittelbaren Schaden anerkannte. Dieser Betrag überstieg den Schwellenwert für eine „Naturkatastrophe größeren Ausmaßes“ in Deutschland, der 3,8 Mrd. EUR entspricht. Italien war am 29. Juni 2024 von einer Überschwemmung in der autonomen Region Aostatal betroffen.

Der EUSF stellte für 2024 insgesamt 1 144 181 018 EUR bereit. Nach Abzug von Mitteln für Vorschusszahlungen (50 Mio. EUR) und einer vorherigen Inanspruchnahme (796,76 Mio. EUR) verblieben 297,42 Mio. EUR für zusätzliche Anträge. Im Rahmen des heutigen Beschlusses wurden 116,03 Mio. EUR an Deutschland und Italien ausgezahlt. Somit stehen noch rund 194,3 Mio. EUR für zukünftige Naturkatastrophen zur Verfügung.

Hintergrund:

Am 30. Mai 2024 wurde Deutschland von sintflutartigen Regenfällen getroffen, die Anfang Juni zu extremen Überschwemmungen in Süddeutschland führten. In der Folge beantragte Deutschland finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Solidaritätsfonds (EUSF). Die deutschen Behörden schätzten den durch die Katastrophe verursachten unmittelbaren Gesamtschaden auf 4,14 Milliarden EUR. Die EU-Kommission akzeptierte 4,13 Milliarden EUR als plausiblen Schaden, was den Schwellenwert für eine „Naturkatastrophe größeren Ausmaßes“ in Deutschland übersteigt. Dieser Schwellenwert liegt bei 3 Milliarden EUR zu Preisen von 2011, was 3,8 Milliarden EUR zu Preisen von 2024 entspricht.

Für das Jahr 2024 standen im Rahmen des EUSF folgende Mittel zur Verfügung:

Gesamtmittel: 1,14 Milliarden EUR (einschließlich der Tranche vom 1. Oktober 2024).
Für Vorschusszahlungen vorgemerkt: 50 Millionen EUR.
Bisher bereitgestellte Mittel im Rahmen eines ersten Beschlusses: 796,76 Millionen EUR.
Für weitere Inanspruchnahmen verfügbar: 297,42 Millionen EUR.
Im Rahmen des heutigen Beschlusses über die Inanspruchnahme wurden 116,03 Millionen EUR an Deutschland und Italien ausgezahlt. Nach diesem Beschluss verbleiben:

Noch verfügbarer Betrag für Vorschusszahlungen: 12,93 Millionen EUR.
Restbetrag für zukünftige Anträge (einschließlich Vorschusszahlungen): 194,32 Millionen EUR.