09. November 2022

Erneuter Rückschlag für MSPI ist beschämend

MinderheitenPressemitteilung

Erneuter Rückschlag für ist beschämend

 

Der Europäische Gerichtshof hat in einer heutigen Urteilsverkündung die Klage der FUEN und MSP Bürger*inneninitiative in allen Punkten abgelehnt. Der Gerichtshof der Europäischen Union bestätigt damit die Linie der EU-Kommission, dass es keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt, um die Ziele der MSPI zu erreichen.

Die Initiator*innen der MSPI hatten aufgrund einer Ungleichbehandlung der MSPI mit anderen Initiativen, einer unzureichenden Rechtfertigung für die Ablehnung durch die EU-Kommission sowie aufgrund von Beurteilungsfehlern in der Argumentation geklagt.

Die Organisator*innen der MSPI können nun innerhalb von zwei Monaten Berufung gegen das Urteil einlegen.

Der Schleswig-Holsteinische Europaabgeordnete Rasmus Andresen erklärt dazu:

 

“Die Botschaft, dass weder die EU-Kommission noch der Gerichtshof der Europäischen Union einen Handlungsbedarf für den Minderheitenschutz sehen und damit die Forderungen von mehr als 1,1 Millionen Unterzeichner*innen für nichtig erklären, ist beschämend. Der Schutz von Vielfalt und Minderheiten in der EU ist zu wichtig, um sich mit einer wenig stichhaltigen und lückenhaften Abfertigung von Seiten der EU-Kommission zufrieden zu geben. Das ändert sich auch mit dem heutigen Urteil nicht.

 

Mit der Ablehnung der Forderungen der MSPI hat sich die Kommission auch über die wiederholten Forderungen des Europäischen Parlaments hinweggesetzt, Minderheiten mit ihren Sprachen und Kulturen zu unterstützen. Als Parlament werden wir den politischen Druck auf die EU-Kommission weiter aufrechterhalten. Wir werden weiter für eine Minderheiten- und Menschenrechtsunion kämpfen und uns für gesetzliche Verbesserungen für Minderheiten einsetzen.”

 

Im Anhang finden Sie die Presseerklärung des Europäischen Gerichtshof zum Urteil.