EU-Klimagesetz: Meine persönliche Abstimmungserklärung
Ich habe schweren Herzens gegen den Kompromiss zum ersten EU-Klimagesetz gestimmt, obwohl wir als Fraktion lange für dieses Gesetz gekämpft haben und auch maßgeblich dazu beigetragen haben, dass Ursula von der Leyen sich überhaupt erst verpflichtet hat, solch einen Gesetzesvorschlag einzubringen. Leider war der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kommission vom März 2020 im Grunde eine leere Hülle: ein völlig unzureichendes 2030-Ziel und ein EU-weites Klimaneutralitätsziel, das für die einzelnen Mitgliedstaaten nicht bindend wäre. Ein verbindliches Ausstiegsdatum für fossile Energie fehlt ebenfalls.
Dem Verhandlungsteam des Europaparlaments ist in den Verhandlungen bedauerlicherweise an der Blockade einer Mehrheit der EU-Regierungen gegen mehr Klimaambitionen gescheitert. Infolgedessen wird das EU-Ziel für 2030 nur zu einer Emissionsreduktion von mindestens 52,8% führen, weit entfernt von den eigentlich erforderlichen 65-70%, damit die EU die Vorgaben des Pariser Klimaabkommens einhält. Das Parlament hat es auch versäumt, sicherzustellen, dass jeder Mitgliedstaat verpflichtet ist, im eigenen Land Klimaneutralität zu erreichen.
Die Ergänzung eines unabhängigen Wissenschaftsrates ist einer der wenigen Hoffnungsschimmer, der dazu dienen könnte, die wissenschaftliche Debatte über notwendige EU-Klimamaßnahmen und -ziele in der Zukunft zu stärken. Das Gesamtabkommen ist jedoch einfach nicht ehrgeizig genug, um sicherzustellen, dass die EU ihren angemessenen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens leistet.