EuGH stärkt Fluggastrechte – Airlines dürfen sich nicht länger vor Entschädigung drücken
Fenja / Büro Rasmus
Zu dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Entschädigung bei Flugannullierung aufgrund Streiks des Kabinenpersonals erklärt der Grüne Europaabgeordnete Rasmus Andresen, Schattenberichterstatter für Fluggastrechte im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments:
“Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil heute wieder einmal die Fluggastrechte gestärkt. Ich bedaure es aber sehr, dass eine Frage nach Entschädigung wieder vor Gericht geklärt werden musste. Es kann nicht sein, dass Verbraucher*innen immer wieder klagen müssen, um das zu bekommen, was ihnen zusteht.
Wir sehen es immer wieder, dass sich Fluggesellschaften davor drücken geltendes Recht umzusetzen und Fluggastrechte zu respektieren. Sie müssen sich endlich an Recht und Gesetz halten, Fluggäste über ihre Rechte informieren und zeitnah entschädigen!
Während der Coronakrise wurden die Probleme besonders deutlich. Aber es ist leider gängige Praxis, dass Verbraucher*innen hingehalten werden und ihre Rechte oft nur über den Rechtsweg durchsetzen können.
Die Mitgliedsstaaten und die EU müssen dafür sorgen, dass die Rechte von Reisenden konsequenter umgesetzt werden.“