25. November 2025

EuGH stärkt Rechte gleichgeschlechtlicher Paare

LGBTIQ*Pressemitteilung

PRESSEMITTEILUNG
Straßburg, 25. November 2025

EuGH stärkt Rechte gleichgeschlechtlicher Paare: Ehen müssen EU-weit anerkannt werden
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass eine in einem Mitgliedstaat rechtmäßig geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe von allen EU-Ländern anerkannt werden muss. Eine Verweigerung der Anerkennung verstößt gegen das Recht auf Freizügigkeit sowie gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

Rasmus Andresen, Mitglied im Europäischen Parlament (Greens/EFA), kommentiert:
„Love is love. Gleichgeschlechtliche Ehen müssen EU-weit anerkannt werden. Das heutige Urteil ist ein wichtiger Schritt für die rechtliche Gleichstellung von LGBTIQ*-Personen in Europa. Sie schafft Rechtssicherheit für Familien und schützt vor Diskriminierung, insbesondere in Ländern, in denen gleichgeschlechtliche Partnerschaften weiterhin rechtlich nicht vollständig anerkannt werden.”

Hintergrund ist der Fall zweier polnischer Staatsbürger, die 2018 in Berlin geheiratet hatten. Die polnischen Behörden verweigerten die Eintragung der deutschen Heiratsurkunde. Laut EuGH schafft dies unzumutbare Nachteile für die Betroffenen, unter anderem administrativ, beruflich und privat, und verletzt europäische Grundrechte. Der EuGH stellt klar, dass dies keine Verpflichtung für Mitgliedstaaten bedeutet, gleichgeschlechtliche Ehen national einzuführen. Die Anerkennung darf jedoch weder ausgeschlossen noch wesentlich erschwert werden und muss ohne Diskriminierung gegenüber verschiedengeschlechtlichen Paaren erfolgen.