27. April 2022

EuGH-Urteil: Dauerhafte Grenzkontrollen sind EU-rechtswidrig

NorddeutschlandPressemitteilung

Pressemitteilung Rasmus Andresen

Flensburg, den 27. April 2022 

 

Der Europäische Gerichtshof hat gestern (26.April 2022) über geurteilt, dass Kontrollen an EU-Binnengrenzen nur im Sonderfall möglich ist und Verlängerungen gut begründet werden müssen, Politisch motivierte Kettenverlängerungen durch mehrere dänische Regierungen immer wieder geschehen, sind rechtswidrig. 

Dieses Urteil geht zurück auf die Weigerung eines Bürgers, bei der Wiedereinreise von Slowenien 2019 seinen Reisepass vorzulegen und berief sich auf den Schengener Grenzkodex, der einen Grenzüberschritt ohne Personenkontrolle im Binnenraum erlaubt. 

 

Rasmus Andresen, Abgeordnete des Europäischen Parlaments und Vertreter Schleswig-Holstein von Bündnis 90 / Die Grünen kommentiert das Urteil: 

 

“Der Europäische Gerichtshof hat ein starkes Signal für die freie Bewegung in Europa gesetzt. Dass an Binnengrenzen keine Personenkontrollen stattfinden, ist eine der größten europäischen Errungenschaften. Einschränkungen dieses Recht der Bürger*innen durch die Mitgliedstaaten müssen ein Ausnahmefall sein. 

 

Die Kommission muss die Ausnahme-Begründungen nach diesem Urteil kritischer überprüfen. Ein Wegducken wie in der Vergangenheit beispielsweise gegenüber der dänischen Regierung darf es nicht geben.

 

Grenzkontrollen dürfen nur bei ernsthaften Bedrohungen der inneren Sicherheit wieder eingeführt werden, und das für nur 6 Monate. Diese Zeit ist ausreichend, um in Zusammenarbeit mit dem Nachbarland auf die Bedrohung zu reagieren. Kettenverlängerungen ohne stichhaltige Begründung sind EU rechtswidrig.

 

Die dänische Regierung sollte das Urteil zum Anlass ihre Grenzpolitik zu ändern und die Grenzkontrollen zu kassieren. Die EU Kommission muss die dänische Regierung konsultieren und darf eine weitere Verlängerung von Grenzkontrollen nicht mehr akzeptieren.

 

Die aktuelle Verlängerung der Grenzkontrollen Dänemarks gelten bis zum 11. Mai 2022. 

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Weitere Informationen: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2022-04/cp220064de.pdf

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Kontakt: Bei Fragen oder Interviewwünschen wenden Sie sich gerne an meinen lokalen Mitarbeiter Tobias Lentz, tobias.lentz@la.europarl.europa.eu.