21. Dezember 2021

EuGH zu Fluggastrechten: Wir müssen Airlines sanktionieren können!

Pressemitteilung

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Brüssel, 21. Dezember 2021

Zu den heutigen Urteilen am Europäischen Gerichtshof zu Fluggastrechten kommentiert der Schattenberichterstatter für Fluggastrechte im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments Rasmus Andresen (Grüne/EFA):

“Und täglich grüßt das Murmeltier: Immer wieder stärken Europäische Gerichte Kund*innen gegenüber den Airlines den Rücken.

Wir Grüne begrüßen das heutige Urteil. Aber es ist ein unerträglicher Missstand, dass Fluggäste immer wieder klagen müssen, um zu ihrem Recht zu kommen. Airlines müssen ihren Kund*innen endlich den gebührenden Respekt zeigen und ihr Recht auf Entschädigung ohne Umwege über Gerichte anerkennen.

Dass ein Flug als „annulliert“ anzusehen ist, wenn er von seiten der Fluggesellschaft um mehr als eine Stunde vorverlegt wurde, erschließt sich eigentlich direkt. Oft haben Fluggäste keine Möglichkeit darauf flexibel zu reagieren und es liegt nicht in ihrem Verschulden, wenn sie den Flug dann nicht antreten können.

Die EU Kommission muss gegen die systematische Untätigkeit der Airlines vorgehen.

Ich fordere die EU-Kommission dazu auf, einen Vorschlag zu machen, wie man Airlines sanktionieren kann, die systematisch Fluggastrechte missachten, nicht proaktiv über Entschädigungsmöglichkeiten informieren und diese auch umstandslos auszahlen.”

 

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