17. Juni 2021

Gebührenfreies Roaming soll noch nutzer*innnenfreundlicher werden!

PressemitteilungSonstiges

Im Europäischen Parlament wird gerade über die Erneuerung der Roaming-Verordnung, die die Nutzung von Mobilfunkdiensten ohne zusätzliche Kosten um EU-Ausland garantiert, verhandelt. Im Juni 2022 läuft die bisherige Roaming Verordnung aus. Die EU Institutionen bereiten sich auf die im Herbst anstehenden Verhandlungen zur nächsten EU Roaming Periode vor. Heute hat dazu eine Debatte im Industrieausschuss stattgefunden.

Rasmus Andresen, Schattenberichterstatter zu Roaming im Ausschuss für Verbraucherschutz kommentiert:

“Die EU Roaming Verordnung ist eine europäische Erfolgsgeschichte.

Um so enttäuschender ist es, dass die Mitgliedstaaten in ihrer Verhandlungsposition die Roaming Regulierung abschwächen wollen. Dies gilt beispielsweise für die Qualität von Dienstleistungen wie beispielsweise der Datengeschwindigkeit, die Anwender*innen in EU-Staaten nutzen wollen. 

Während sich die Mitgliedstaaten gestern auf eine schwache Position zur Roaming Verordnung verständigt haben, fordern wir Grünen unsere Kolleg*innen im Europäischen Parlament dazu auf, Verbraucher*innenrechte in der zu stärken und Mobilfunk-Dienstleistungen für Kund*innen innerhalb der EU auszuweiten. 

Klar ist: Gebührenfreies Roaming soll und wird bleiben. Aber wir haben die Gelegenheit die aktuelle Überarbeitung noch für Verbesserungen zu nutzen. Wir Grünen fordern zum Beispiel eine Garantie dafür, dass Roaming-Anbieter die höchstmögliche Qualität ihrer Dienste gewährleisten müssen, ohne zwischen einheimischen und zugereisten Nutzenden zu diskriminieren. Außerdem wollen wir einen Beschwerdemechanismus für Verbraucher*innen einführen und ein automatisches Einwählen in EU-fremde Netze an den EU-Außengrenzen verhindern, damit es am Ende keine bösen Überraschungen mehr bei der Handyrechnung gibt.

Desweiteren fordern wir, dass Menschen mit Behinderung der Zugang zu Notrufdiensten im EU-Ausland erleichtert wird. Das umfasst Sprachkommunikationsdienste, SMS, Messaging, Video und andere Arten der Kommunikation. Die Netzbetreiber sollten zum Beispiel darüber informieren, welche die am besten geeignete Notrufzentrale im besuchten Mitgliedstaat ist.”