Liste der EU-Straftaten: Wer Hass sät muss bestraft werden können
Pressemitteilung
Straßburg 18. Januar 2024
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments haben sich dafür ausgesprochen, Hassverbrechen und Hassrede in die Liste der EU-Verbrechen aufzunehmen. Dazu kommentiert Rasmus Andresen, Sprecher der deutschen Grünen und Mitglied in der LGBTI-Intergroup im Europäischen Parlament:
„Hass und Hassreden sind gefährlich und haben oft Gewalt und Tod zur Folge. Wir müssen unsere Bürger:innen davor schützen. Deswegen brauchen wir eine starke und klare Gesetzgebung. Die Auswirkungen auf das Leben von LGBTI-Personen in Europa ist gravierend. Wir haben schreckliche Fälle von Hassverbrechen erlebt, teilweise mit Todesfolge. Mit unserer Forderung wollen wir dazu beitragen, dass queere Menschen angstfrei und offen leben können. Wer Hass sät, muss bestraft werden können – europaweit.”
Hintergrund
Die Liste der EU-Straftaten umfasst solche, die als besonders schwer gelten und einen grenzüberschreitenden Bezug haben. Das Europäische Parlament fordert den Rat auf, schwere Formen von Hassreden und Hassverbrechen in die Liste aufzunehmen. Die EU stellt bereits Hassverbrechen aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Religion, Nationalität und ethnischer Herkunft unter Strafe. Die vom Europäischen Parlament geforderte Ausweitung des Straftatbestands würde bedeuten, dass auch Hassverbrechen aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter und Behinderung erfasst werden und EU-weit unter Strafe stehen sollen.