Money-Matters-Briefing #28: ESG-Ratings: Ein neuer Standard für Nachhaltigkeit im Finanzmark
Money-Matters-Briefing #28: ESG-Ratings: Ein neuer Standard für Nachhaltigkeit im Finanzmarkt
Im Money Matters #24 habe ich Euch über den Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission zur Regulierung des Marktes für Nachhaltigkeitsratings (sog. ESG-Ratings) informiert. Diese Ratings werden immer wichtiger im Bemühen, Finanzströme umzuleiten, weg von z.B. Investitionen in fossile Energieträger, Produktion unter menschenunwürdigen Bedingungen oder undurchsichtigen Geschäftspraktiken.
Bis jetzt ist der Markt für ESG Ratings, die das sicherstellen sollen, allerdings völlig unreguliert gewesen. Das hat zu grundlegenden Missverständnissen darüber geführt, worum es bei ESG-Ratings geht. So bewerten einige Ratings nur die finanziellen Kapazitäten eines Unternehmens oder einer Investition, den Risiken durch Umwelt (E), Sozial (S) und Governance (G) - Faktoren standzuhalten (d. h. “finanzielle Materialität”), während Privatanleger im Allgemeinen umgekehrt denken und eine Bewertung der Auswirkungen des Unternehmens auf die E, S und G-Faktoren erwarten (“Auswirkungsmaterialität”) oder beides (“doppelte Materialität”). Darüber hinaus werden einige Bewertungen in offensichtlichen Interessenkonfliktsituationen erstellt. Diese Situation hat das Vertrauen in ESG-Bewertungen schwer erschüttert und damit die Umleitung von Kapitalströmen in Richtung nachhaltiger Aktivitäten beeinträchtigt.
Am Montag Abend jedoch haben sich die Co-Gesetzgeber von EU Kommission, Rat und EU Parlament im finalen Trilog zur ESG Ratings Regulation nun auf eine Verordnung geeinigt. So viel vorweg: Wir haben ein gutes Ergebnis in dieser längst überfälligen Verordnung erzielt. Sie verlangt von Rating-Anbietern mehr Transparenz und die aktive Vermeidung von Interessenskonflikten. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) wird die Aufsicht über die Anbieter übernehmen. Das schafft mehr Sicherheit und Verlässlichkeit für alle. Wir hätten uns darüber hinaus gemeinsam mit vielen NGOs sehr darüber gefreut, wenn wir auch Mindestanforderungen für die Teilbereiche Umwelt (E), Soziales (S) und Governance (G) festgelegt hätten, wie zum Beispiel das Paris Agreement oder die ILO Kernarbeitsnormen. Leider haben wir im Parlament und im Trilog dafür aber keine Mehrheit hinter uns bringen können.
In den folgenden Absätzen gehe ich nochmal genauer auf die einzelnen Regulierungsaspekte ein: