26. Februar 2019

PE Recht von Kulturschaffenden schützen, Freiheit im Netz bewahren

DigitalesPressemitteilung

Zur heutigen Abstimmung
zur EU-Urheberrechtsreform im JURI-Ausschuss des europäischen Parlaments sagt
der netzpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Rasmus
Andresen
:

Die Rechte von Urheber*innen,
Nutzer*innen, Verwertern und Plattformen müssen auch im Digitalen geschützt und
in Ausgleich gebracht werden. Dafür braucht es neue Verwertungslösungen und
eine konsequente und verhältnismäßige Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen.
Upload-Filter sind dafür das falsche Instrument.

Es ist enttäuschend,
dass die Europaabgeordneten im JURI-Ausschuss ähnlich wie die deutsche
Bundesregierung sich über die Bedenken der Kritiker*innen hinwegsetzen. Jetzt
muss das EU-Parlament die EU-Copyright-Reform stoppen.

Statt Upload-Filter und Link-Gebühren sollten Plattformen wie YouTube über eine pauschale Abgabe Urheber*innen vergüten. Im Klartext heißt das, dass die Punkte (b) und (c) von Absatz 4 des Artikels 13, in denen der Weg zu Upload-Filtern vorgezeichnet wird, gestrichen werden müssen. Die Verpflichtung zur Vergütung ist ausreichend.

Um Urheber*innen endlich angemessen an
den Erlösen von Lizenzierungen zu beteiligen, wollen wir eine umfassende Reform
des Urhebervertragsrechts und der Verwertungsgesellschaften (Gema, VG Wort) auf
den Weg bringen. Urheber*innen, deren Werke nicht lizenziert sind, sollen ihre
Rechte weiterhin auf etablierten Meldewegen oder mit rechtlichen Mitteln
durchsetzen können.

Upload-Filter sind der vollkommen
falsche Ansatz, um Vergütungs- und Verteilungsfragen zu lösen. Sie schränken
die Pressefreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung und auch die
Möglichkeit, ungehindert eigene Inhalte zu publizieren, ein. Sie grenzen auch
legitime Inhalte aus und verengen damit das Angebot für eine vielfältige
Meinungsbildung. Dies trifft Journalist*innen und Medienhäuser genauso wie
Satiriker*innen, YouTuber*innen und Influencer*innen – und alle einzelnen
Nutzer*innen.

Upload-Filter stellen kleine und
nicht-kommerzielle Anbieter vor zusätzliche Hürden, verhindern Innovationen und
werden den Einfluss marktbeherrschender Plattformen wie Google oder Facebook
noch verstärken. Ihre Wirksamkeit bei absichtlich begangenen Urheberrechtsverletzungen
ist gering, da die Upload-Filter technisch umgangen werden können.

Entgegen der Zusage im Koalitionsvertrag
hat die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union aktiv für eine
Filterregelung verhandelt.

Wir unterstützen das
Anliegen von Urheber*innen, angemessene Kompensation zu erhalten, ebenso wie
das zivilgesellschaftliche Engagement für ein freies Internet.