23. März 2018

Rede (zu Protokoll gegeben): Bewerbung immaterielles UNESCO-Weltkulturerbe „Deutsch-dänisches Grenzland“ unterstützen

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Bei dem Begriff „Kulturerbe“ denken die meisten sicherlich erst einmal an historische Bauwerke wie den Kölner Dom. Die Auszeichnung „immaterielles Kulturerbe“ ist dagegen weniger bekannt. Dabei gibt es eine lange Liste mit bereits anerkannten Kulturgütern, wie das Hebammenwesen, Skatspielen, den Rheinischen Karneval, das Biikebrennen, der Poetry Slam und den innerstädtischen Erwerbsgartenbau in Bamberg.
Wissen – können – weitergeben. So lautet das Motto des UNESCO-Weltkulturerbes.
Der Bund Deutscher Nordschleswiger und der Südschleswigsche Verein haben sich jetzt gemeinsam mit dem Minderheitenmodell in unserem Grenzland beworben. Dabei geht es konkret um einen Eintrag in das Register guter Praxisbeispiele der Erhaltung des immateriellen Kulturerbes.
Wir begrüßen und unterstützen diese Bewerbung. Es würde mich sehr freuen, wenn das Zusammenleben von Minderheiten und Mehrheiten im deutsch-dänischen Grenzland in dieser Form Anerkennung und international Aufmerksamkeit bekäme. Die Art und Weise, wie dieses Zusammenleben auch institutionell im politischen System verankert ist, könnte ein Modell sein auch für andere Grenzregionen in Europa.
Wir in der deutsch-dänischen Grenzregion wissen, dass es gemeinsam, miteinander, besser geht als gegeneinander. Dass kulturelle Vielfalt nichts Trennendes ist sondern einen gemeinsamen Reichtum darstellt.
Konkurrenz, Wettstreit um kulturelle Dominanz, brauchen wir nicht. Unser Grenzland ist anders. Es ist eine bunte Antwort auf den grassierenden Nationalismus.
Wir können damit leben und leben damit sehr gut in unserer Grenzregion, in der es Menschen gibt, die sich nicht eindeutig in einer abgegrenzten nationalen Identität verorten, sondern von sich sagen, ich bin dänisch und deutsch, oder einfach Südschleswiger. Wir möchten diese Erfahrung weitergeben. Nicht als starre Haltung, als Traditionspflege, sondern dynamisch, lebendig, in der Hoffnung, dass sich daraus eine virulente Kraft entwickelt, die über die Region hinauswirkt.
Das Besondere an dieser Bewerbung ist, dass es eine doppelte Bewerbung ist, einmal auf dänischer Seite, einmal auf deutscher Seite, weil es nun einmal so ist, dass das Bewerbungsverfahren in nationalen Grenzen organisiert ist.
Während nach unseren Informationen auf dänischer Seite das Aufnahmeverfahren unbürokratisch ist, steht auf deutscher Seite ein mehrstufiges Verfahren bevor. Unser Antrag dient dafür als Rückendeckung für das weitere Verfahren. Es gibt für die diesjährige Runde zur Anerkennung als immaterielles Kulturerbe noch zwei weitere Bewerbungen aus Schleswig-Holstein.
Das Schöne ist, dass wie ich gehört habe, die Ministerin wird dazu sicher noch berichten, alle drei als Vorschlag an die Kultusministerkonferenz weitergegeben werden sollen. Ich denke aber, dass es gerechtfertigt ist, angesichts der Bedeutung, die dieses Beispiel gelebter Praxis eines förderlichen kulturellen Miteinanders für die Identität Schleswig-Holsteins als Ganzes hat, dass wir uns hier im Landtag auch damit beschäftigen.
Ich würde mich freuen, wenn wir diesen Antrag hier heute gemeinsam beschließen können. Unser Ziel sollte sein, zum 100-jährigen Jubiläum der Grenzziehung zwischen Deutschland und Dänemark, die Anerkennung unseres Minderheitenmodells als immaterielles UNESCO-Weltkulturerbe feiern zu können.
Wir bedanken uns bei SPD und SSW dafür, dass Sie die Initiative aus der Opposition heraus unterstützen. Ich freue mich auf die weitere Beratung.