25. September 2025

Vertragsverletzungsverfahren: EU-Kommission mahnt Deutschland zur raschen Umsetzung der 6. Geldwäscherichtlinie

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PRESSEMITTEILUNG
Brüssel, 25. September 2025

Vertragsverletzungsverfahren: EU-Kommission mahnt Deutschland zur raschen Umsetzung der 6. Geldwäscherichtlinie

Die Europäische Kommission hat Deutschland zusammen mit zehn weiteren Mitgliedstaaten aufgefordert, die 6. Geldwäscherichtlinie unverzüglich in nationales Recht umzusetzen. Deutschland hat es bislang versäumt, den umfassenden Zugang zu Informationen über wirtschaftliche Eigentümer von juristischen Personen und Trusts sicherzustellen – ein zentraler Baustein im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Deutschland muss nun binnen zwei Monaten die Umsetzung der Richtlinie abschließen und der Kommission ihre Maßnahmen mitteilen.

Rasmus Andresen, Mitglied des ECON-Ausschusses im Europäischen Parlament hat dazu kommentiert:

“Die Bundesregierung steht in der Pflicht, jetzt endlich konsequent und zügig zu handeln. Eine rasche und vollständige Umsetzung der 6. Geldwäscherichtlinie ist unerlässlich, um unser Finanzsystem effektiv gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität zu sichern. Verzögerungen schwächen unser Finanzsystem und gefährden das Vertrauen in die gesamte EU-Finanzarchitektur. Verantwortung übernehmen heißt jetzt handeln.”