22. Dezember 2020

Anfrage an und Antwort der EU-Kommission: Massenverhaftung von LGBTI-Aktivisten in Polen

LGBTIQ*

Meine Anfrage gemeinsam mit weiteren Europaabgeordneten:

Nachdem sich mehr als hundert polnische Gemeinden selbst zu „LGBTI-ideologiefreien Zonen“ erklärt haben, nach einem skandalösen homophoben Präsidentschaftswahlkampf von Präsident Duda, nach den Äußerungen des polnischen Ministers Janusz Kowalski, der gefordert hat, dass ganz Polen zur „LGBT-freien Zone“ werden solle, haben die Behörden am 8. August 2020 im Rahmen einer Massenverhaftung 48 LGBTI-Aktivisten festgenommen, da sie gegen die Inhaftierung der jungen Aktivistin Małgorzata Szutowicz demonstriert hatten.

Diese schwere Eskalation stellt einen eindeutigen Verstoß gegen die Grundwerte der EU und die Achtung der Grundrechte dar. Sie verbreitet Angst unter den Angehörigen der LGBTI-Gemeinschaft in Polen und soll die polnischen LGBTI-Aktivisten einschüchtern.

1. Verurteilt die Kommission die Massenverhaftung von 48 LGBTI-Aktivisten in Polen, zu der es am 8. August kam?

2. Sah sich die Kommission mit der Androhung eines Vetos gegen den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen konfrontiert für den Fall, dass sie Maßnahmen als Reaktion auf diese Ereignisse ergreift?

3. Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Kommission zu ergreifen, um den andauernden Angriffen auf LGBTI-Personen in Polen ein Ende zu setzen?


 

Antwort der EU-Kommission:

Die Kommission verurteilt jede Form von Diskriminierung, Gewalt und Hass gegen lesbische, schwule, bisexuelle, Transgender-, nichtbinäre, intersexuelle und queere (LGBTIQ) Menschen und Aktivisten. Wie die Kommissionspräsidentin in ihrer Rede zur Lage der Union erklärt hat, sind die „LGBT-ideologiefreien Zonen“ zugleich frei von Mitmenschlichkeit und haben keinen Platz in unserer Union.

Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung gilt auch für alle EU-Finanzierungen im Rahmen der direkten, indirekten und geteilten Mittelverwaltung.

Die Kommission wird die Lage in Polen weiter beobachten und sicherstellen, dass bei der Umsetzung des EU-Rechts der Grundsatz der Nichtdiskriminierung uneingeschränkt eingehalten wird. Am 12. November 2020 hat die Kommission eine LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie angenommen.