23. August 2021

EU-Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung zum Mercosur-Abkommen

Green New DealOffene Briefe

E-003360/2021

Antwort von Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis

im Namen der Europäischen Kommission

Der Abschlussbericht über die Nachhaltigkeitsprüfung wurde am 29. März 2021 mit dem Positionspapier der Kommission ordnungsgemäß veröffentlicht.[1] Die Kommission bedauert, dass es nicht möglich war, den Bericht vor Ende der Verhandlungen fertigzustellen. Da die Verhandlungen von unvorhergesehenen Entwicklungen und einer besonders intensiven Endphase gekennzeichnet waren, war der Zeitpunkt ihres Abschlusses nicht vorhersagbar.

Gemäß dem Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung sind beide Parteien verpflichtet, internationale Umweltübereinkommen, einschließlich des Pariser Klimaschutzübereinkommens, zu ratifizieren und wirksam umzusetzen. Bei Verstößen kann der spezielle Streitbeilegungsmechanismus aktiviert werden. Die Kommissionsdienststellen sind bereit, die Bemühungen und Initiativen des Mercosur in Bezug auf den Umweltschutz – insbesondere die Bekämpfung der Entwaldung und des Verlusts an biologischer Vielfalt – zu unterstützen. Dies könnte im Rahmen einer gemeinsam mit dem Mercosur zu entwickelnden Initiative geschehen, die ein politisches Engagement auf höherer Ebene, einen intensivierten Dialog sowie Kooperationsmaßnahmen umfassen könnte.

In der Nachhaltigkeitsprüfung ist auch eine gründliche qualitative Analyse der voraussichtlichen Auswirkungen der Vereinbarung über Landnutzungsänderungen vorgesehen. Die Analyse stützt sich auf ein berechenbares allgemeines Gleichgewichtsmodell zur Erstellung einer qualitativen Folgenabschätzung. In der Analyse wird der Schluss gezogen, dass die Auswirkungen des Abkommens auf die Treibhausgasemissionen vernachlässigbar sein werden; dies wird jedoch nicht quantifiziert. Was die Entwaldung betrifft, so prognostiziert das Modell einen leichten Anstieg der Produktion verschiedener mit der Landnutzung zusammenhängender Erzeugnisse. Bedingt durch die erheblichen methodischen Schwierigkeiten, die eine solche Analyse mit sich bringt, war es nicht möglich, die Auswirkungen eines Handelsabkommens auf die Emissionen im Zusammenhang mit der Landnutzung, den Landnutzungsänderungen und der Forstwirtschaft zu quantifizieren.

[1] Die Berichte sind auf der Internetseite der Kommission abrufbar : https://ec.europa.eu/trade/policy/policy-making/analysis/policy-evaluation/sustainability-impact-assessments/index_en.htm.

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Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-003360/2021 an die Kommission

Artikel 138 der Geschäftsordnung

Sylwia Spurek (Verts/ALE), Saskia Bricmont (Verts/ALE), Anna Cavazzini (Verts/ALE), Sara Matthieu (Verts/ALE), Francisco Guerreiro (Verts/ALE), Michael Bloss (Verts/ALE), Marie Toussaint (Verts/ALE), Grace O’Sullivan (Verts/ALE), Damien Carême (Verts/ALE), Tilly Metz (Verts/ALE), Bronis Ropė (Verts/ALE), Claude Gruffat (Verts/ALE), Benoît Biteau (Verts/ALE), Caroline Roose (Verts/ALE), Bas Eickhout (Verts/ALE), Monika Vana (Verts/ALE), Diana Riba i Giner (Verts/ALE), Salima Yenbou (Verts/ALE), Hannah Neumann (Verts/ALE), Philippe Lamberts (Verts/ALE), Rasmus Andresen (Verts/ALE), Manuela Ripa (Verts/ALE), Alviina Alametsä (Verts/ALE), Thomas Waitz (Verts/ALE)

Betrifft:        Nachhaltigkeitsprüfung zum Handelsabkommen EU-Mercosur

Selbst im vergangenen Monat wurde noch keine endgültige Nachhaltigkeitsprüfung zu dem Handelsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur veröffentlicht. Die Europäische Bürgerbeauftragte bezeichnete diese Verzögerung als Missstand in der Verwaltungstätigkeit der Kommission. Die Nachhaltigkeitsprüfung liegt zwar inzwischen vor, doch die darin enthaltenen Informationen können nicht als zufriedenstellend und erschöpfend erachtet werden.

  1. Die Nachhaltigkeitsprüfung ist in diesem Fall wesentlich. Weshalb wurde sie also erst so lange nach Abschluss der Verhandlungen veröffentlicht?
  2. Wie will die Kommission dafür sorgen, dass bei der Umsetzung des Abkommens die Umwelt in zufriedenstellendem Maße geschützt wird, insbesondere angesichts der dramatischen Geschwindigkeit der Abholzung in den Ländern des Mercosur (die entsprechenden Daten in der Nachhaltigkeitsprüfung sind veraltet), wenn dieses Thema in dem Abkommen nicht ordnungsgemäß behandelt wird?
  3. Der Nachhaltigkeitsprüfung zufolge dürfte das Abkommen vernachlässigbare Auswirkungen auf die CO2-Emissionen haben, doch bei den entsprechenden Berechnungen werden die Emissionen in Verbindung mit Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) nicht berücksichtigt, die die Hauptquelle für CO 2-Emissionen in der Landwirtschaft sind. Verfügt die Kommission über einschlägige Analysen zu den Emissionen in Verbindung mit LULUCF? Falls ja, könnte sie Informationen darüber bereitstellen, wie sie die Gesamtemissionen aus der Umsetzung des Abkommens beeinflussen werden?