13. Juni 2023

Nachhaltige Finanzen: Rating-Anbieter brauchen klare Regulierung!

Pressemitteilung

Straßburg, 13. Juni 2023

 

Die EU-Kommission hat heute ihren Vorschlag für eine Verordnung zur Regulierung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings vorgelegt. Anbieter von ESG-Ratings sollen künftig strengeren Regeln in den Bereichen Transparenz und Unabhängigkeit unterliegen. Dazu kommentiert Rasmus Andresen (Grüne/EFA), Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Währung im Europäischen Parlament:

 

“Wir erwarten, dass der Markt für Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings, den ESG-ratings, in Zukunft enorm wachsen wird. So wie er momentan beschaffen ist, gibt es aber einen großen Regulierungsbedarf, denn er weist deutliche Mängel auf in den Bereichen Transparenz und Standardisierung. Außerdem gibt es erhebliche Verzerrungen und Interessenkonflikte sowie

Abhängigkeiten von großen, oligopolistischen Ratingagenturen. Die Dominanz von Ratingagenturen wie Moody’s, Fitch oder S&P muss beendet werden. 

 

Wir brauchen deswegen Mindeststandards für die Kennzeichnung und Zertifizierung von 

von ESG-Ratings und die Anbieter sollten Transparenzkriterien erfüllen und Klarheit über die  Methoden geben müssen. Ganz klar soll das auch dazu beitragen, die Wahrscheinlichkeit von Interessenkonflikten und deren Auswirkungen zu verringern.

 

Wir brauchen klare Kriterien für Umweltratings. Nur was in Übereinstimmung mit dem Pariser Klimaabkommen ist, sollte den Stempel bekommen. Die Fehler, die zum Beispiel bei der Taxonomie gemacht wurden, dürfen nicht wiederholt werden!”

 

Darüber hinaus hat die Kommission mit dem vorgestellten Sustainable Finance Gesetzespaket auch die EU-Taxonomie vervollständigt. Neben Klimaschutz und Klima-Anpassung haben vier weitere Kriterienkataloge Eingang in das Rahmenwerk gefunden: Der Schutz von Wasser- und Meeres-Ressourcen, Kreislaufwirtschaft, Kontrolle und Vermeidung von Umweltverschmutzung  und Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen.

Rasmus Andresen: „Ähnlich wie bei Investitionen in Klimaschutz und Klimaanpassung müssen auch Investitionen, die in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Biodiversität, Meeresschutz oder Vermeidung von Umweltverschmutzung, fließen, Mindeststandards gelten, damit diese als grün gelten können. Auch hier droht die Gefahr, dass Industrie- und Lobbyinteressen die guten Ansätze der Kommission verwässern. Da muss sehr genau aufgepasst werden, dass wir am Ende nicht mit ähnlich bösen Überraschungen aufwachen, wie das bei der Regulierung der Klimaschutz-Investitionen passiert ist als auch Gas und Atomkraft aufgenommen wurden.”