Rede "Die Würde des Menschen ist unantastbar"

14. Juni 2018

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„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Eigentlich ist mit Artikel 1 des Grundgesetzes alles gesagt. Die Würde aller Menschen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sexualität oder sexueller Identität.
Die Gruppe der Trans*- und Inter*menschen leidet nicht nur unter gesellschaftlicher Diskriminierung, sie werden auch durch Gesetze diskriminiert. Für Menschen, die inter*- oder trans*sexuell sind, ist es erniedrigend und diskriminierend, immer wieder gezwungen zu werden, sich einem Geschlecht zuzuordnen.
Das Personenstandsrecht suggeriert bisher, es würde Trans*- und Inter*menschen nicht geben. Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht den Bundestag und den Bundesrat aufgefordert hat, eine dritte Option zu „weiblich“ und „männlich“ eintragen zu lassen.
Jetzt sind wir Politiker*innen am Zug, für die Selbstbestimmung von Trans*- und Inter*menschen aktiv einzutreten und Gesetze zu verändern. Es geht jetzt nicht darum, einfach irgendeine Lösung zu finden, sondern darum, echte Selbstbestimmung zu erreichen.
Die Bundesregierung scheint dazu nicht in der Lage. Innenminister Seehofer schlug zunächst vor, als dritte Option das Wort „anderes“ einzuführen. Jetzt ist, wohl auf Druck der SPD, das Wort „weiteres“ Teil des Gesetzentwurfs.
Wir Grüne lehnen das, wie auch viele Fachorganisationen, ab. Beide Begriffe sind entwürdigend. Sie suggerieren, dass Trans*- und Inter*menschen nicht gleichgestellt sein sollen. Wir schießen uns der Forderung vieler Expert*innen und Organisationen an, die den Begriff „divers“ als einen positiv besetzten Begriff passender finden.
Auch können wir uns vorstellen, dass auf Geschlechtseinträge im Personenstandsrecht komplett verzichtet wird. Auch das hatte das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich als akzeptable Möglichkeit formuliert.
Wir wollen aber über den Bundesrat mehr. Es geht darum, Trans*- und Inter*sexualität nicht mehr als Krankheit zu definieren und echte Selbstbestimmung zu ermöglichen. Wir wollen ein Gesetz zur Selbstbestimmung der Geschlechtsidentität.
Die Verfahrenswege zur Geschlechterzuordnung müssen deutlich vereinfacht werden. Die teure und unnötige Begutachtungspflicht für Personenstands- oder Vornamensänderungen, die auch jetzt noch im Seehofer-Entwurf sind, gehören abgeschafft.
Länder wie Portugal oder Norwegen zeigen, dass Menschen auch ohne Begutachtung selbstbestimmt über ihren Geschlechtseintrag entscheiden können.
Dass in Deutschland geschlechtsumwandelnde Operationen an kleinen Kindern stattfinden, ist eine skandalöse Menschenrechtsverletzung. Trans*- und Inter*menschen sollen als junge Erwachsene selbst entscheiden können, wie sie leben möchten.
Wir fordern deshalb ein Verbot solcher Operationen und wie der deutsche Ethikrat eine bessere Aufklärung über Trans*- und Inter*sexualität bei neuen Eltern und Ärzt*innen.
Wir wollen, dass sexuelle Selbstbestimmung nicht vom Geldbeutel abhängt. Deshalb müssen Selbsthilfeorganisationen besser unterstützt werden und medizinische Behandlungen von den Krankenkassen übernommen werden.
Es ist an der Zeit, sich bei der Gleichstellung von LGBTIQ* nicht immer vom Bundesverfassungsgericht treiben zu lassen, sondern politisch zu handeln.
Die Bundesregierung muss sich bewegen und sollte nicht nur Minimallösungen beschließen. Aber auch wir im Land können noch mehr tun, beispielsweise um Behörden zu sensibilisieren oder mit unseren Krankenhäusern in den Dialog treten.
Unsere Resolution für die Rechte von Trans*- und Inter*menschen aus dem Herbst 2016 hat viel Aufsehen erregt. Wir Grüne sind stolz darauf, dass Schleswig-Holstein weiterhin zu den Ländern im Bundesrat gehört, die für Menschenrechte einstehen.
Lassen Sie uns daran gemeinsam arbeiten. Für uns geht es um die Würde aller Menschen.
Vielen Dank.