Rede/PE Schutz anerkannter Minderheiten im Grundgesetz verankern

22. März 2018

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Seit den 90er Jahren gibt es auf Bundes- und Landesebene immer wieder Diskussionen über die Verankerung des Minderheitenschutzes im Grundgesetz und in den Landesverfassungen. Wir begrüßen die Initiative, sich auf Bundesebene für den Schutz von nationalen Minderheiten und Volksgruppen einzusetzen und auch im Grundgesetz deren Schutz durch eine ähnliche Klausel zum Ausdruck zu bringen.
Unsere Landesverfassung besitzt dafür Vorbildcharakter, denn schon seit 1990 enthält diese eine Minderheitenklausel zum Schutz der dänischen und friesischen Minderheiten. 2012 wurde nach vielen vergeblichen Anläufen auch die Minderheit der Sinti und Roma in die Landesverfassung aufgenommen. Wir Grüne haben dafür immer wieder gekämpft.
Auch rückblickend kann man sagen, dass dieser Schritt richtig war. Er war ein Zeichen der Anerkennung und des Dazugehörens. Durch die anschließende Einrichtung des Kontaktausschusses werden aktuelle Anliegen der Sinti und Roma mit uns Abgeordneten besprochen und Lösungen entwickelt.
Gerade jetzt wo Minderheitenrechte grundsätzlich in Frage gestellt werden, kommt die Initiative zum Schutz der Minderheiten durch das Grundgesetz zum richtigen Zeitpunkt.
Eine Aufnahme der anerkannten nationalen Minderheiten, der dänischen Minderheit, den Sorben, den Friesen und den Sinti und Roma, würde deren Existenz sichern und schützen.
Die Verankerung der nationalen Minderheiten im Grundgesetz würde auch bedeuten, dass durch den entsprechenden Artikel deutlich gewordene Probleme von Minderheiten gerichtlich geklärt werden können, was ohne eine Regelung in der Verfassung nicht der Fall wäre. Eine Regelung auf Bundesebene hätte auch den Vorteil, dass ihr die Länder entsprechen müssten.
Auch aufgrund der historischen Verantwortung der Bundesrepublik unterstützen wir die Initiative des SSW. Der Bundesrat hat sich bereits 1993 unter Beteiligung Schleswig-Holsteins für die Aufnahme einer Minderheitenklausel ins Grundgesetz ausgesprochen. 25 Jahre später sollten wir nicht hinter diese Position zurückfallen.
Schön wäre eine gemeinsame Bundesratsinitiative mit den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt, die in ihren Verfassungen ebenfalls Schutzbestimmungen für Minderheiten formuliert haben. Wir wollen zu diesen Fragen eine Anhörung von Europa- und Innenausschuss durchführen, um auch die juristischen Zweifler noch zu überzeugen.
Gegen den Bund wird eine Grundgesetzänderung nicht durchzusetzen sein. Wir müssen sehr viel Überzeugungsarbeit auf unterschiedlichen Ebenen leisten. Eine Bundesratsinitiative sollte nicht einfach auf gut Glück eingebracht werden, sondern dann, wenn sie Aussicht auf Erfolg hat.
Deshalb sollten wir in unseren Minderheitengremien mit unseren Bundestagsabgeordneten in den Dialog treten und den neuen Minderheitenbeauftragten der Bundesregierung, Herrn Fabricius, in den Landtag einladen.
Aber auch darüber hinaus gibt es genug minderheitenpolitische Themen, die auf die Agenda gehören. Dies gilt für die Sprachenpolitik und auch für eine aktive Minderheitenpolitik in der EU. Die Minority Safepack Initiative, die zu Recht von der EU Kommission einfordert, ihrer Verantwortung in der Minderheitenpolitik gerecht zu werden, steht kurz vor dem Abschluss.
Wir Grüne freuen uns, dass in genügend Ländern ausreichend Unterschriften zusammengekommen sind. Es ist aber für uns alle beschämend, dass Deutschland bisher nicht dazu gehört. Man kann nur alle auffordern, noch schnell online zu unterschreiben. Es kommt weiterhin auf jede Unterschrift an.
Aus der nicht so erfolgreichen Mobilisierung in Deutschland sollte eine stärkere Verpflichtung der Parteien wachsen. Wir sollten darüber hinaus die Forderungen der Minority Safepack Initiative in die Europawahlprograme unserer Parteien aufnehmen und dafür sorgen, dass es nach der Europawahl im kommenden Jahr einen EU-Kommissar gibt, der für Minderheiten zuständig ist.
Ich freue mich auf die weitere Beratung und bedanke mich für die Initiative beim SSW.