Anfrage an die EU-Kommission: Berücksichtigung der biologischen Vielfalt im MFR und beim Instrument „NDICI/Europa in der Welt“

11. März 2024

Anfrage P-000246/2024 vom 26.01.2024

Der weltweite Schutz der Natur ist der Schlüssel im Kampf gegen den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt sowie zur Prävention zoonotischer Pandemien. Im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 hat die Kommission 7,5 % der Mittel für 2024 für die Verwirklichung der Biodiversitätsziele vorgesehen, für die Jahre 2026 und 2027 sind es 10 %. Darüber hinaus sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zu, die internationalen Finanzmittel der EU für den Erhalt der biologischen Vielfalt zu verdoppeln.[1] Aus dem Haushaltsvoranschlag der Kommission für 2024 geht jedoch hervor, dass die derzeit im Rahmen des MFR und des Programms „NDICI/Europa in der Welt“ für 2025-2027 geplanten Ausgaben für die biologische Vielfalt hinter dem entsprechenden Finanzierungsziel zurückbleiben.[2]

  • – Wie gedenkt die Kommission sicherzustellen, dass die EU ihre Zielvorgaben für die Finanzierung der biologischen Vielfalt bis 2027 erreicht?

 

  • – Wie wird sie dafür sorgen, dass das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ in vollem Umfang zu der für die internationale Finanzierung der biologischen Vielfalt gesetzten Zielvorgabe beiträgt, was den Partnerländern im Globalen Süden helfen würde, ihren Verpflichtungen im Rahmen des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal nachzukommen?

 

  • – Wie beabsichtigt die Kommission, weiter mit den EU-Delegationen zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass dem Schutz von Ökosystemen mit hoher Integrität und der Einbeziehung der biologischen Vielfalt in allen relevanten Bereichen bei der Umsetzung der Mehrjahresrichtprogramme und der Umsetzung der Global-Gateway-Strategie Vorrang eingeräumt wird?

 

 

Antwort (P-000246/2024) von Johannes Hahn im Namen der Europäischen Kommission vom 11.3.2024:

Während das von der EU angestrebte Ziel der biologischen Vielfalt im Rahmen des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR)[1] für 2024 erreicht wird, dürfte das 10 %-Ziel in den Jahren 2026 und 2027 nicht erreicht werden und nur 8,5 % betragen.

Die Kommission hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des MFR[2] ausreichende Mittel für die biologische Vielfalt im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Fonds der Kohäsionspolitik bereitzustellen. Einen Beitrag zur biologischen Vielfalt zu leisten, gehört zu den Zielen der GAP, was in den Empfehlungen der Kommission an die Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung ihrer GAP-Strategiepläne hervorgehoben wurde. Darüber hinaus forderte die Kommission die Mitgliedstaaten in einem Schreiben auf, die für die biologische Vielfalt verfügbaren Beträge bei der Programmplanung der Fonds der Kohäsionspolitik in vollem Umfang zu nutzen.

Im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt[3] umfasst die Tätigkeit der Kommission die folgenden Bereiche:

  • Einbeziehung der biologischen Vielfalt in Kooperationsprogramme durch technische Unterstützung der Partnerländer und Stärkung der Relevanz der Programme für die biologische Vielfalt durch die EU-Delegationen, wie aus der jährlichen Berichterstattung über Rio-Marker an den Ausschuss für Entwicklungshilfe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hervorgeht[4].
  • Durchführung spezifischer Programme zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Verbesserung der Existenzgrundlagen mit den Mitgliedstaaten im Rahmen von „Team Europa“. Die Initiative „NaturAfrica“ umfasst 44 Länder[5].
  • Unterstützung der Partnerländer im Rahmen des Programms „Globale Herausforderungen“. Der Beschluss von 2023 über die Kapazitätsentwicklung für die Umsetzung des „Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal“[6] wird diese bei der Umsetzung des globalen Biodiversitätsrahmens unterstützen.

 

Die zentralen Dienststellen der Kommission arbeiten eng mit den EU-Delegationen zusammen, um die Einbeziehung der biologischen Vielfalt in alle Maßnahmen zu unterstützen. Dazu gehören eine systematische Überprüfung aller Maßnahmen, technische Hilfe, Schulungen und methodische Leitlinien.

[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R2093

[2] https://www.consilium.europa.eu/de/policies/eu-long-term-budget/timeline-mid-term-revision-of-the-long-term-budget-2021-2027/

[3] https://neighbourhood-enlargement.ec.europa.eu/funding-and-technical-assistance/neighbourhood-development-and-international-cooperation-instrument-global-europe-ndici-global-europe_en

[4] https://www.oecd.org/dac/environment-development/rioconventions.htm

[5] https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/programming/programmes/naturafrica_en

[6] https://international-partnerships.ec.europa.eu/action-plans_en?f%5B0%5D=local__topics%3A78 (C_2023_7865_F1_ANNEX_EN_V4_P1_3029291.PDF).