Brief an die Europäische Kommission: Rechte von Regenbogenfamilien in Italien

30. März 2023

Brussels, 30.03.2023,
Brief an die Europäische Kommission: Rechte von Regenbogenfamilien in Italien

Die Anfrage kann hier als .PDF heruntergeladen werden.

Die Antwort der Europäischen Komission kann hier als .PDF heruntergeladen werden.

 

Anfrage:

Das italienische Gesetzesdekret 53/2019 enthält genaue Vorschriften über die Begriffe, die in amtlichen Dokumenten und in den Formularen für ihre Beantragung zu verwenden sind.

Insbesondere wird bei Minderjährigen die Verwendung der Formulierungen „Vater“ und „Mutter“ in den für Eltern reservierten Feldern vorgeschrieben, anstelle von neutraleren Optionen wie „Elternteil“, wodurch gleichgeschlechtliche Eltern, die ein offizielles Dokument für ihr Kind beantragen (z. B. einen Personalausweis oder Reisepass), im besten Fall gedemütigt oder im schlimmsten Fall abgewiesen werden.

Diese Situation verletzt die Rechte gleichgeschlechtlicher Eltern und steht im Widerspruch zu Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verbietet. Die Charta ist rechtlich gleichrangig mit den Verträgen und hat daher Vorrang vor nationalen Rechtsvorschriften.

Darüber hinaus stehen diese Bestimmungen im Widerspruch zur Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen 2020-2025.

  1. Kürzlich hat die italienische Justiz diese Praxis als rechtswidrig eingestuft, aber das Urteil beschränkt sich auf die Gemeinden, und die Verfahren zur Beantragung der Dokumente bei den zentralen und anderen lokalen Verwaltungen (Pässe) bleiben in Kraft.

 

  1. 2. Ist die Kommission der Auffassung, dass das Dekret Nr. 53/2019 im Widerspruch zur europäischen Rechtsordnung steht?

 

  1. 3. Welche Maßnahmen würde sie ergreifen, um die ordnungsgemäße Anwendung der Charta der Grundrechte zu gewährleisten?