Europäischer Wahlrechtsakt: erster Meilenstein für transnationale Listen

29. März 2022

Pressemitteilung Rasmus Andresen

Brüssel, 29.März 2022

Der Verfassungsausschuss des Europaparlaments hat dem Rat der Mitgliedstaaten eine Reform des Europäischen Wahlrechts vorgeschlagen. Die Reform basiert auf einer Einigung der vier größten Fraktionen im Parlament, der EVP, S&D, Renew und Die Grünen/EFA, welche am 10.März bekannt wurde.

Rasmus Andresen, Sprecher der deutschen Grünen im Europäischen Parlament, erklärt:

“Die Chance auf ein europäisches Wahlrecht war noch nie so hoch.

Die Einführung von transnationalen Listen bedeutet einen riesigen Erfolg für unsere europäische Demokratie. Die Wählerinnen und Wähler machen nicht nur ihr Kreuz bei einer deutschen Partei, sondern können eine zweite Stimme auf einer europaweiten Liste machen. So kann erstmals gemeinsam europäisch gewählt werden, denn die Politiker*innen müssten ihre Programme klar europäisch sein und sind an keinen nationalen Interessen ausgerichtet. Gerade für Europäer*innen die in Grenzregionen leben oder grenzüberschreitend leben, ist ein europäisches Wahlrecht ein Schritt näher an ihre Lebensrealität. Die transnationale Liste wird ein gesamteuropäischer zusätzlicher Wahlkreis mit immerhin 28 zusätzlichen Sitzen.  Mit transnationalen Listen wird die Grundlage für Europäische Spitzenkandidat*innen gelegt. Nur wer sich diesem Verfahren stellt, sollte die Chance haben  Kommissionspräsident*in zu werden.

Außerdem sollen die Wahllisten paritätisch aufgestellt werden. Das ist bei uns Grünen Tradition und hat sich für Geschlechtergerechtigkeit bewährt.

Das europaweite Wahlalter 16 wäre ein riesen Erfolg um europaweit junge Menschen stärker an Zukunftsentscheidungen zu beteiligen.

Leider gehört auch zur Einigung, dass in Deutschland eine Sperrkausel von 3,5 Prozent eingeführt wird. Die Hürde ist eine große Herausforderung für kleine Parteien. Als Grüne im Europäischen Parlament sind wir gegen die Einführung einer Prozenthürde und haben hart gegen diesen undemokratischen Teil der Einigung gekämpft. Nur in Abwägung mit dem großen Demokratie Fortschritt der transnationalen Listen ist diese Sperrklausel für uns tragbar.

Der Rat der EU-Mitgliedstaaten und die nationalen Parlamente sollten dem Reformvorschlag zügig zustimmen, damit bereits 2024 zur nächsten Europawahl die Änderungen angewendet werden.”

Bei Fragen oder dem Interesse an einem Interview können Sie sich gerne melden.

Kontakt: Lise Dotzer, lise.dotzer@la.europarl.europa.eu oder +49 151 7055 3190.